Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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zur Strafe; öfters jedoch geschieht dies durch die vermittelnde Kraft der Dämonen; und wie es vom ersten heißt, Gott heilt und schlägt, und ‚Ich werde töten und ich werde lebendig machen‘, so heißt es vom zweiten, „Sendung durch böse Engel“, wie es oben berührt ist. Im vorerwähnten c. nec mirum sehe man die Worte des Augustinus, wo es heißt, Hexen und alle ihre Werke bringen den Menschen bisweilen nicht nur Krankheiten, sondern auch den Tod.
Drittens frommte es wohl, einzusehen, daß die jetzigen Hexen durch die Macht der Dämonen öfters in Wölfe und andere Bestien verwandelt werden. Aber der Kanon spricht von wirklicher und eigentlicher Verwandlung, nicht von einer gedachten, die oft eintritt, worüber auch Augustinus, de civ. dei 18, 17 vielerlei berichtet, wie über die vielberufene Zauberin Circe, und über die Genossen des Diomedes und über den Vater des Prästantius. Ueber diesen Stoff wird in einigen Kapiteln des zweiten Teiles gehandelt werden, auch ob die Hexen immer zugegen oder abwesend seien, und ob der Teufel jenes Form annimmt, oder der Mensch selbst für sich so erscheint: c. 6 und 7.
Ob es Ketzerei sei, Hexer anzunehmen?
Aber weil der zweite Teil der Frage besagt, es sei ketzerisch, das Gegenteil davon hartnäckig zu lehren, so wird gefragt, ob solche Leute gehalten werden müssen als offen in der ketzerischen Verkehrtheit ertappt oder nur für der Ketzerei stark verdächtig? Es scheint, auf die erste Art. Denn Bernhardus (in gl. ordinaria in c. ad abolendam. § praesenti u. vers. deprehensi, extra: „Mit gegenwärtiger Bestimmung verordnen wir nichtsdestoweniger, daß, wer immer auf Ketzerei ertappt worden ist“ etc.) erklärt, daß auf drei Weisen jemand als offen ertappt zu erachten sei, nämlich durch Evidenz der Tat, weil er öffentlich Ketzerei lehrt; durch gesetzmäßigen Beweis, durch Zeugen, oder durch eignes Geständnis. Und weil solche offen predigen oder sich offen gegen alles Vorhergesagte auflehnen, indem sie behaupten, es gebe keine Hexen, oder sie könnten auf keine Weise den Menschen schaden, deshalb, gleichsam offen ertappt in solcher Verkehrtheit, gehören sie in diese Klasse. In demselben Sinne ist eben dieses Bernhardus Glosse in c. excommunicamus, 2. über das Wort deprehensi publice; auf dasselbe Gebiet läuft hinaus c. über quibusdam. extra de ver. sig. Der Leser sehe ebendort das Kapitel nach und er wird die Wahrheit finden.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/46&oldid=- (Version vom 1.8.2018)