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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/545

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

der Weise nämlich, daß er ihr ankündigt, daß, wenn sie bei der Reinigung versagt, sie dann als schuldig dem Feuer überantwortet werden wird; und danach kann der Richter vorgehen. Im Falle aber, daß sie sich reinigte, soll sie die Reinigung von jeglicher Ketzerei unter (der Verwarnung) der Strafe der Rückfälligen und lebenslänglicher Pönitenz vornehmen in der Weise, wie sie in dem zu formulierenden Urteilsspruche folgt; und zwar ist die Art der Vorbereitung zur Abschwörung eine solche, wie es in der vorangehenden vierten und fünften Art, einen Glaubensprozeß abzuschließen, gesagt worden ist.

Bemerke auch, daß in allen folgenden Arten, das Urteil zu fällen, die Richter, wenn sie auf dem Wege der Liebe vorgehen wollen, nach der schon berührten Art vorgehen können. Aber weil die weltlichen Richter sich ihrer verschiedenen Weise in Strenge bedienen und nicht immer nach Billigkeit vorgehen, deshalb kann ihnen eine unfehlbare Regel und Weise nicht so wie dem geistlichen Richter bestimmt werden, der die Abschwörung unter lebenslänglicher Pönitenz in der folgenden Weise annehmen kann: „Ich N. N. von dem und dem Orte der und der Diözese, vor Gericht persönlich erschienen, schwöre vor Euch ehrwürdigen Herren, Bischof der und der Stadt, und Richtern, während die hochheiligen Evangelien vor mir liegen und ich sie mit meinen eigenen Händen körperlich berühre, daß ich im Herzen jenen heiligen katholischen und apostolischen Glauben glaube, und bekenne ihn mit dem Munde, den die hochheilige römische Kirche bewahrt, bekennt, glaubt, predigt und lehrt. Und folglich schwöre ich alle Ketzerei ab, leugne und widerrufe sie, die sich gegen die heilige römische und apostolische Kirche erhebt, welcher Sekte oder Irrlehre sie auch immer angehört hat. Desgleichen schwöre und verspreche ich, daß ich das und das und das und das

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/545&oldid=- (Version vom 8.9.2022)