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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/547

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

verurteilen ist, von dem Spruche der Exkommunikation loszusprechen, nachdem er abgeschworen hat; und wenn die Abschwörung geschehen ist, soll das Urteil in der Weise folgenden Wortlautes gefällt werden:

„Wir N. N., Bischof der und der Stadt, und, falls einer dabei ist, Richter (N. N.) in den Ländern des und des Herrn, in Beachtung, daß du N. N. aus dem und dem Orte der und der Diözese uns wegen der und der den heiligen Glauben berührenden (Punkte) angezeigt worden bist (— sie werden ausdrücklich genannt —) und daß wir zu unserer Belehrung darüber verschritten sind, wie die Gerechtigkeit es uns riet, haben wir nach sorgfältiger Prüfung der Werte des Prozesses und aller Verhandlungen und Ausführungen in gegenwärtiger Sache gefunden, daß du das und das begangen hast (es werde ausdrücklich namhaft gemacht). Daher haben wir dich, und zwar nicht unverdientermaßen, weil wir dich für der und der Ketzerei (es werde ausdrücklich namhaft gemacht) ungestüm verdächtig halten, als einen so Verdächtigen alle Ketzerei im allgemeinen öffentlich abschwören lassen, so wie es uns die kanonischen Satzungen befehlen. Freilich, da nach eben diesen kanonischen Bestimmungen ein jeder solcher Ketzer zu verurteilen ist und du, dem gesünderen Rate folgend und zum Schoße der heiligen Mutter Kirche zurückkehrend alle ketzerische Verkehrtheit, wie vorausgeschickt, abgeschworen hast, weshalb wir dich von dem Spruche der Exkommunikation, durch welche du als Gott und der Kirche gegenüber schuldig gebunden verdientermaßen gehalten wurdest, lossprechen, wenn du nur aus aufrichtigem Herzen und in nicht geheucheltem Glauben zur Einheit der Kirche zurückgekehrt bist, — daher wirst du von jetzt an unter die Bußfertigen gerechnet werden, indem dich die hochheilige Kirche gegenwärtig wieder an den Busen der Barmherzigkeit

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 153. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/547&oldid=- (Version vom 8.9.2022)