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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/550

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

ertappt befunden, aber als persönlich übelbeleumundet befunden wird, und wenn sich auch Indizien gegen ihn finden, die ihn auch sonst der ketzerischen Verkehrtheit leicht oder heftig verdächtig machen, z. B., daß er viel Verkehr mit Ketzern gehabt hat, wie er einer gewesen ist, um den es sich handelt im c. inter sollicitudines, de purgatione canonica; und mit Rücksicht auf solche Bescholtenheit ist ihm die kanonische Reinigung zuzuerkennen, und mit Rücksicht auf den Verdacht muß er die Ketzerei abschwören, nach dem zitierten c. inter sollicitudines.

Bezüglich eines solchen ist folgende Praktik zu beobachten. Ein solcher nämlich, der so wegen der Ketzerei öffentlich übel beleumdet ist und außer der Bescholtenheit auf grund noch anderer Indizien der ketzerischen Verkehrtheit für verdächtig gehalten wird, wird sich zuerst öffentlich in der Weise reinigen, wie es in der zweiten Art berührt worden ist. Nachdem diese Reinigung durch den Bescholtenen vollbracht ist, soll alsbald derselbe Bescholtene, als auch sonst verdächtig und auf grund noch anderer Anzeichen von Ketzerei, deren er verdächtig gehalten wird, in folgender Weise abschwören, indem er das vorgenannte Buch der Evangelien vor sich liegen hat: „Ich N. N., von dem und dem Orte, der und der Diözese, schwöre vor Euch, meinen ehrwürdigen Herren, N. N., Bischof der und der Stadt und (N. N.), Richter in den Ländern des und des Herrn, persönlich vor Gericht erschienen, während die hochheiligen Evangelien vor mir liegen und ich sie mit meinen eigenen Händen körperlich berühre, daß ich im Herzen jenen heiligen apostolischen Glauben glaube, und bekenne ihn mit dem Munde, den die römische Kirche glaubt, bekennt, predigt und bewahrt. Und folglich schwöre ich alle Ketzerei ab, leugne und widerrufe sie, die sich gegen die heilige und apostolische Kirche erhebt, welcher Sekte oder Irrlehre sie auch immer

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/550&oldid=- (Version vom 8.9.2022)