Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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der Diözese zur Stunde der Tertien persönlich vor uns erscheinst, um den endgiltigen Spruch anzuhören, indem wir dich bedeuten, daß wir zur (Fällung) unseres endgiltigen Spruches gegen dich vorgehen werden, wie es Recht und Gerechtigkeit raten, magst du nun erschienen sein oder nicht. Und damit unsere Vorladung recht früh zu deiner Kenntnis gelangt und du nicht imstande bist, dich mit der Hülle der Unwissenheit zu schützen, wollen und befehlen wir, daß gegenwärtiger Brief, der unsere genannte Nachfrage und Vorladung enthält, an den Haupttüren der öffentlichen, vorgenannten Kathedralkirche N. N. angeschlagen werde. Zu deren jedes Beweis haben wir unsern gegenwärtigen Brief mit einem Abdruck unserer Siegel schützen lassen. Gegeben (etc.).“
Wenn aber an dem vorbestimmten, zur Vernehmung des endgiltigen Urteils bezeichneten Tage der Flüchtige erschienen ist und sich bereit erklärt hat, öffentlich alle Ketzerei abzuschwören, indem er demütig bittet, zur Barmherzigkeit zugelassen zu werden, soll man ihn unter der Bedingung zulassen, daß er nicht rückfällig gewesen ist; und wenn er auf Grund des eigenen Geständnisses oder der gesetzlichen Vorführung von Zeugen ertappt worden ist, soll er wie ein bußfertiger Ketzer abschwören und büßen in der Weise, über welche oben in der achten Art, einen Glaubensprozeß abzuschließen, gehandelt wird, wo von derartigen (Delinquenten) gehandelt wird. Wenn er aber ungestüm verdächtig gewesen ist, so daß er, zur Verantwortung vorgeladen, nicht hat erscheinen wollen, deshalb exkommuniziert worden ist und in der Exkommunikation ein Jahr hindurch mit verstocktem Sinne verharrt hat, und nun bereut, soll er zugelassen werden und alle Ketzerei abschwören und büßen als ein der Ketzerei ungestüm verdächtiger Ketzer, indem er
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/587&oldid=- (Version vom 14.9.2022)