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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/618

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Verkehrtheit angezeigt ist und viele Zeugen gegen ihn hat, so mußte und muß er ihn verdientermaßen als der Ketzerei überführt oder als ihm heftig verdächtig in Haft halten; hat ihn auch nicht beschwert, daß er ihn nicht gegen Bürgschaft freigeben wollte. Denn da das Verbrechen der Ketzerei ein Verbrechen von den größeren ist, auch der Appellant selbst überführt war und vergebens beim Leugnen verblieb, so ist er auch gegen die größte Bürgschaft nicht freizugeben, sondern ist und war im Gefängnis festzuhalten. (So gehe er die einzelnen Gründe durch. Wenn dies geschehen ist, sage er:) Daher scheint der Richter gebührend und gerecht vorgegangen und von den Pfaden des Rechts gar nicht abgewichen zu sein und ihn im geringsten nicht beschwert zu haben. Aber der Appellant selbst bestrebt sich, durch gefärbte und erdichtete Gründe dem Urteil zu entgehen, indem er unberechtigt und ungehörig appelliert. Deshalb ist seine Berufung frivol und nichtig, indem sie ja nicht auf grund einer Erschwerung eingelegt worden ist, sondern nach Inhalt und Form verfehlt ist. Und da auf Grund frivoler Berufungen weder die Gesetze Berücksichtigung empfehlen noch der Richter sie empfehlen darf, so sagt also der Richter, daß er die eingelegte Berufung nicht zuläßt noch zuzulassen beabsichtigt noch anheimgibt noch anheimzugeben vorschlägt. Diese Antwort bietet er dem besagten N. N., der so ungehörig appelliert, als abschlägigen Abgabebericht, und befiehlt, sie sofort unmittelbar hinter der vorgenannten ihm vorgelegten Berufung (in die Akten) einzufügen“. Und damit übergebe er sie dem Notar, der ihm die Berufung vorgelegt hat.

Nachdem dieser abschlägige Abgabebericht dem Appellanten so erteilt worden ist, walte der Richter sogleich seines Amtes, indem er (mit dem Prozeß) fortfährt, dadurch daß er den Befehl gibt, jenen zu verhaften oder

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 224. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/618&oldid=- (Version vom 8.9.2022)