Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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nicht weiter einmischen, außer daß er besagten Appellanten in der vorgenannten Weise an unseren Herrn, den Papst, schickt, indem er ihm den passendsten Termin bezeichnet; nämlich einen Monat, zwei oder drei, damit er sich inzwischen darauf einrichten und zurechtmachen kann und von ihm eine geeignete Bürgschaft empfängt, innerhalb ebenderselben bezeichneten Frist in der römischen Kurie zu erscheinen und sich vorzustellen; oder wenn Appellant die Bürgschaft nicht stellen kann, werde er mit treuer und sicherer Bewachung hingeschickt. Oder er verpflichte sich, so gut er kann, innerhalb des bezeichneten Termines sich in der römischen Kurie unserem Herrn, dem Papste, vorstellen zu wollen; oder es steht nicht bei ihm.
Wenn aber der Richter eine andere Sache hat und in der anderen Sache gegen ihn vorgeht, in welcher der Angezeigte nicht appelliert hat, so bleibt der Richter in jener Sache selbst Richter wie zuvor. Auch wenn nach Zulassung der Berufung und Abgabe eines ehrerbietigen Abgabeberichtes der Appellant selbst wegen anderer Verbrechen der Ketzerei angeklagt und dem Richter denunziert wird, um die es sich in der Sache, deretwegen er appelliert hat, nicht handelt, hört er nicht auf, Richter zu sein; im Gegenteil, er kann für sich ungehindert wie vorher (dazu verschreiten), sich zu unterrichten und die Zeugen zu vernehmen; und wenn die erste Sache in der römischen Kurie beendigt oder an den Richter zurückgeschickt worden ist, kann er in der zweiten ungehindert vorgehen.
Es mögen aber die Richter beachten, daß sie die verschlossenen und versiegelten Akten an die römische Kurie unter Bezeichnung der Richter schicken, die nach Verhandlung der Werte des Prozesses das Urteil fällen sollen; auch sollen die Inquisitoren dort sich nicht darum
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 227. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/621&oldid=- (Version vom 8.9.2022)