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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Le­viticus 18: „Ihr sollt euch in dieser keinem verunreinigen, denn in diesem allen haben sich befleckt die Völker, die ich vor euerem Anblick will ausstoßen. Und das Land ist dadurch verunreinigt, und ich will ihre Missetaten heimsuchen.“ Die Glosse sagt über das Wort „Völker“: Dämonen, welche wegen ihrer Menge Völker genannt werden, alle, die sich an jeglicher Sünde freuen, besonders aber an Zauberei und Götzendienst, weil dabei Leib und Seele befleckt wird, und der ganze Mensch, der „Erde“ heißt. Denn alle Sünde, die der Mensch begeht, ist außer dem Körper: wer aber hurt, der sündigt gegen seinen Körper. Wenn jemand die Berichte über die Incubi und Succubi nachsehen will, der nehme wie oben Beda, Hist. Angl., Guilelmus und Thomas Brabantinus in seiner Schrift mit dem Titel de apibus.

Zu den Argumenten.

Zuerst wird betreffs der natürlichen, von Gott auf den Mann und das Weib verteilten Vermehrung gesagt, daß, wie mit Zu­lassung Gottes das Sakrament der Ehe unter Mitwirkung des Teufels durch die Hexenwerke geschädigt werden kann, wie aus dem früher Gesagten ersichtlich ist, so ähnlich und um so mehr bei jedem beliebigen anderen Liebesakt zwischen Mann und Weib.

Wenn aber gefragt wird, warum es gerade in und bei dem Liebesakte dem Teufel erlaubt sei, Zauberei zu üben und nicht bei anderen Handlungen des Menschen, so wird gesagt, daß von den Gelehrten vielfache Gründe angeführt werden, worüber wei­ter unten, in dem Teile, wo über die Zulassung Gottes gehandelt wird. Für jetzt genügt der Grund, der früher angeführt ist, wo­nach die Macht des Dämonen in den Lenden der Menschen liegt: weil unter allen Streiten die Schlachten des Streites am härte­sten sind, wo ein fortwährender Kampf und selten Sieg ist. Es gilt auch nicht, wenn es heißt, daß dann das Werk des Teufels stärker sei als das Werk Gottes, wenn er die Ehehandlungen, die von Gott eingesetzt sind, schädigen könne: er verletzt sie nicht mit Gewalt, im Gegenteil, er vermag nichts außer mit Zulassung Gottes: deshalb schließt man daraus vielmehr auf seine Ohn­macht.

Zweitens: Es ist wahr, daß die Zeugung des Menschen die Handlung eines lebenden Körpers ist. Aber wenn behauptet wird, daß die Dämonen kein Leben geben können, weil dieses förmlich aus der Seele fließt, so ist es auch wieder wahr, aber nur deshalb, weil es stofflich abfließt vom Samen und der Dämon als Incubus mit Zulassung Gottes ihn durch den Coitus hineintun kann, und zwar nicht als von ihm selbst abgesonderten, sondern durch den dazu genommenen Samen irgendeines Menschen, wie

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/71&oldid=- (Version vom 1.8.2018)