Seite:Hogarth erklärt von Lichtenberg (Kottenkamp Stuttgart 1840).pdf/403

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Zum Beschluß nun noch eine Anmerkung über Roucquets Urtheil von diesem Blatte. Er meint, in der von uns in der Vorrede S. 9. angezeigten Schrift, Hogarth würde besser gethan haben, wenn er die Geschichte mit dem Tode geschlossen hätte, und sagt von gegenwärtigem Blatte: c’est une farce dont le défunte es plutôt l’occasion que la cause. Man ist es zwar von den Franzosen schon gewohnt, daß sie sehr ernsthafte Dinge oft farcenmäßig behandeln, und sehr triviale mit Gravität. Dieses soll nichts weiter sagen, als: den Franzosen ist Alles möglich. Allein ganz unrecht hat Roucquet wirklich nicht. Er hat nur den Hauptstandpunkt, aus dem dieses Gemälde angesehen werden muß, verfehlt, und es aus einem andern betrachtet, für den es, leider! nebenher auch entworfen ist, und das heißt mit andern Worten so viel als: Hogarth hat wirklich gefehlt. Hätte Roucquet gleich den ersten Punkt getroffen, so wäre vielleicht das ganze Urtheil unterblieben. Hogarth wollte unstreitig sagen, was Gray in seiner vortrefflichen Elegie so schön gesagt hat: selbst der Elendeste und der Niedrigste, sie sterben auch noch so unberühmt, trösten sich mit der Achtung einiger Zurückgebliebenen und wünschen sie. Nicht bloß Beschimpfungen nach dem Tode (denn wem sind die gleichgültig?), sondern schon der Gedanke an lachende Erben verbittern die letzten Augenblicke auch des Leichtsinnigsten. Hält man nicht z. B. in England die Todesstrafe für sehr geschärft durch den Zusatz, daß der Körper nach der Anatomie gebracht werden solle? und an anderen Orten dadurch für sehr gemildert, daß man den Enthaupteten nicht unter den Galgen, sondern in einen Winkel des Kirchhofs begräbt[1]? Allein was ist dieses hier für ein Leichenbegängniß? Fürwahr, es sind der Staffeln nur sehr wenige, um die eine solche Ehre nach dem Tode von einem Begräbniß unter dem Galgen unterschieden ist. Dieses war wohl unstreitig Hogarths Gedanke, und


  1. In des Erklärers Vaterland geschah dieses gewöhnlich mit Kindermörderinnen, die des Mitleids würdig waren. Sie wurden aber auch zu dem Ende weder unter dem Galgen geköpft, noch von eigentlichen Henkerknechten angefaßt.