94 | RÖMISCHES LÄNGENMASS. | § 14, 3. 4. |
römischen Cubitus im Mittel ungefähr 445 Millim., wonach er den Fuß auf 296 Millim. setzte. Letzterer Wert ist wiederum ein Maximum, welches bis auf 295,5 Millim. herabzusetzen statthaft ist.[1]
Da nun endlich auch ein anderes italisches Maß, der oskische Fuß, sowohl aus der Nachmessung von Monumenten genau bestimmt, als auch nach seinem Verhältnis zum römischen Fuße bekannt ist (§ 57, 3), und sich von dieser Gleichung aus genau 295,7 Millim. für den römischen Fuß ergeben[2], so ist dieser Betrag unbedenklich als derjenige wahrscheinliche Mittelwert zu betrachten, bei dessen regelmäßiger Anwendung im Durchschnitt die möglichst geringen Fehler gemacht werden. Daneben ist es wohl zulässig, auf Grund besonderer Erwägungen, den um ein geringes höheren Betrag von 296 Millim. einzusetzen, wie auch umgekehrt die Annahme eines um etwas niedrigeren Betrages zulässig sein kann. Eine merkliche Abminderung des römischen Fußes hat seit dem zweiten Jahrhundert nach Chr. stattgefunden (§ 14, 5).
4. Der Stammbaum des römischen Fußmaßes reicht allem Anschein nach bis auf die altägyptische Königselle zurück. Wenngleich wir nun, nach dem heutigen Stande der Forschung, noch fern davon sind, die Geschichte dieses Fußmaßes von den ersten Anfängen bis zur Blütezeit Roms zu verfolgen, so treten doch schon jetzt einzelne helle Punkte aus dem Dunkel hervor. Die ägyptische Königselle hatte neben sich ein dem Gebrauche der Handwerker und auch sonst im Verkehr dienendes kleineres Maß, welches zu dem königlichen sich wie 6 : 7 verhielt (§ 41 , 1. 2). Vier Handbreiten dieser kleineren Elle, zusammen im Betrage von 300 Millim., haben nach griechischer Auffassung einen Fuß gebildet, welcher zuerst im 8. Jahrh., oder noch etwas früher, in der Planung des Heräons von Olympia erscheint (§ 47, 1). Wie dort die königliche Elle bereits ein wenig unter die ursprüngliche Norm
- ↑ Aus den von Nissen S. 240 mitgeteilten Grunddimensionen des kleinen Theaters ergiebt sich ein Fuß zwischen 0,294 und 0,297, also im Mittel von 0,2955 M.
- ↑ Der oskische Fuß beträgt nach § 57,3 0,275 M. und verhält sich zum römischen Fuß wie 93 : 100. Hiernach ist der Betrag des römischen Fußes genau = 0,2957 M.
Nissens sind mannigfache und im einzelnen durch Zahlen begründete Einwürfe erhoben worden von A. Mau Pompejanische Beiträge, Berlin 1879, S. 20 ff. Eine vermittelnde Stellung zwischen beiden Gelehrten nimmt K. Schoener ein in dem Aufsatz ‘die neue Pompejiforschung’, Nord und Süd, eine deutsche Monatsschrift, XVI, März 1881, S. 368 ff. In der Bestimmung des römischen Fußes, wie er in den Bauten Pompejis sich zeigt, zu 0,296 M. herrscht zwischen Nissen und Mau keine Differenz.
Friedrich Hultsch: Griechische und römische Metrologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1882, Seite 94. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hultsch_-_Griechische_und_r%C3%B6mische_metrologie,_1882.djvu/116&oldid=- (Version vom 29.8.2024)