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Seite:Hultsch - Griechische und römische metrologie, 1882.djvu/118

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96 RÖMISCHES LÄNGENMASS. § 14, 4.


Ergebnis der Vergleichung seiner Angaben über das Artemision zu Ephesos mit den ursprünglichen Maßen dieses Tempels, denn wir erhalten danach einen Fuß zwischen 295,5 und 295,7 Millim.[1]

Gegen Ende des ersten Jahrhunderts n. Chr. verglich der Gromatiker Hyginus den römischen Fuß mit dem campanischen oder oskischen. Aus der von ihm bezeugten Gleichung der Flächenmaße läßt sich auf das Verhältnis der Längenmaße zurückschließen, und da der oskische Fuß durch Monumente direkt bestimmt worden ist, so ergiebt sich, wie schon bemerkt, daraus ein Betrag von 295,7 Millim. für den römischen Fuß.[2]

Wir haben also ein von der altägyptischen Elle abgeleitetes Fußmaß auf griechisch-römischem Boden durch den Zeitraum von etwa 9 Jahrhunderten verfolgt. Schon für die erste Hälfte dieser Epoche ließ sich ein Schwanken des Betrages von reichlich 297 bis herab zu 295 Millim. beobachten. Seitdem aber der römische Freistaat dieses Maß gesetzlich fixiert hatte, behielt es bis in das erste Jahrhundert der Kaiserzeit den Betrag von nahezu 296 Millim. so genau bei, daß die wahrscheinliche Fehlergrenze unserer Beobachtungen noch nicht einen halben Millimeter beträgt, mithin nicht weiter sich erstreckt als der Bereich derjenigen Fehler war, welche die Alten selbst bei ihren Messungen machten und als verschwindend klein nicht in Betracht zogen.

Gemäß seiner Ableitung aus dem gemeinsamen Urmaße der ägyptischen Elle stand der römische Fuß zu den übrigen Längenmaßen des Altertums in durchsichtigen, einfachen Verhältnissen.[3]


  1. Vergl. unten § 50, 3 und meine Abhandlung über ‘Die Maße des Heraion zu Samos und einiger anderen Tempel’, Archäol. Zeitung XXXIX S. 113 f. Die Zahlen bei Plinius 36, 14 § 95 sind abgerundet; offenbar war keine größere Genauigkeit beabsichtigt als bis zur Hälfte der zehnfüßigen römischen Pertica. So erklärt es sich zunächst, daß die 425 römischen Fuß der Tempellänge und die 225 Fuß der Tempelbreite zu einander in dem Verhältnis 17 : 9 stehen, während das wirkliche Verhältnis 15 : 8 war. Nehmen wir nun an, daß die Ungenauigkeiten bei der Ausmessung der Breite und Länge des Tempels nach römischen Ruten gegenseitig etwa sich ausgeglichen haben, so dürfen wir 240 + 128 königliche Ellen, jede zu 0,522 M., also zusammen gleich 192,1 M., vergleichen mit 425 + 225 römischen Fuß, und erhalten danach für den Fuß 0,2955 M. Noch günstiger fällt der Vergleich der Säulenhöhe, also einer kleineren und voraussichtlich auch möglichst genau gemessenen Dimension, aus. Die 60 römischen Fuß des Plinius stimmen nämlich mit der Säulenhöhe, welche man aus dem direkt nachgemessenen Säulendurchmesser (Archäol. Zeit. a. a. O. S. 114) bestimmen kann, derart überein, daß die planmäßige Höhe von 34 königlichen Ellen = 17,74 M. den genauen Wert von 0,2957 M. für den römischen Fuß ergiebt.
  2. S. das Nähere unten § 57, 3 und vergl. oben S. 94.
  3. Seinem Ursprunge nach verhielt sich der römische Fuß zu der königlichen ägyptischen Elle nach § 46, 20 wie 4 : 7 = 16 : 28. Aus der Säulenhöhe
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Hultsch: Griechische und römische Metrologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1882, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hultsch_-_Griechische_und_r%C3%B6mische_metrologie,_1882.djvu/118&oldid=- (Version vom 1.9.2024)