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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst

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Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, durch das am 16. Mai 2006 in Berlin geschlossene Protokoll über die Änderung des Abkommens über die Errichtung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst und durch das am 16. Mai 2006 in Luxemburg geschlossene Protokoll zur Änderung der Vereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz geänderten Fassung sowie des am 15. Juli 1993 in Bonn geschlossenen Übereinkommens über den Rechtsstatus des Internationalen Suchdienstes in Arolsen;

in dem Wunsch, die Aufbewahrungs- und Suchtätigkeit des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen fortzuführen und gleichzeitig eine Ausweitung seiner Tätigkeiten dahin gehend zu ermöglichen, dass der Internationale Suchdienst schrittweise in ein Zentrum für Dokumentation, Information und Forschung umgewandelt wird, damit sichergestellt ist, dass Schicksale der Opfer des Nationalsozialismus und der Überlebenden weiterhin erforscht werden können und das Wissen darüber an künftige Generationen weitergegeben werden kann;

in dem Wunsch, den Zugang zu den vom Internationalen Suchdienst aufbewahrten Archiven und Unterlagen zu Forschungszwecken sowohl vor Ort als auch durch von den Vertragsparteien dieses Übereinkommens erhaltene Kopien der Archive und Unterlagen oder durch andere Möglichkeiten wie beispielsweise den elektronischen Fernzugang zu gewährleisten;

bekräftigend, dass dieses Übereinkommen die Eigentumsrechte an den Archiven und Unterlagen, die beim Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen bewahrt werden, unberührt lässt;

in der Erwägung, dass die Vertragsparteien dieses Übereinkommens davon ausgehen, dass ihr jeweiliges innerstaatliches Recht einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten gewährleistet, und dass sie erwarten, dass bei der Gewährung des Zugangs zu den Kopien jede Vertragspartei dieses Übereinkommens die Sensibilität bestimmter möglicherweise darin enthaltener Informationen berücksichtigen wird;

Kenntnis nehmend, dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz angesichts der Ausweitung der Tätigkeiten des Internationalen Suchdienstes den Wunsch geäußert hat, aus der Leitung und Verwaltung des Internationalen Suchdienstes auszuscheiden;

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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst. , Berlin 2011, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Internationaler_Suchdienst.pdf/3&oldid=- (Version vom 20.8.2021)