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Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst

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ordnung enthalten. Grundsätzlich wird die Nutzung auf Archive und Unterlagen beschränkt, die in digitalisierter Form verfügbar sind. Bei der Gewährung des Zugangs zu Originalarchiven und -unterlagen ist deren Erhaltungszustand gebührend zu berücksichtigen. Der Antragsteller verpflichtet sich schriftlich zur Einhaltung der vom Internationalen Ausschuss festgelegten Nutzungsbedingungen.

d) Unbeschadet des Buchstabens c dürfen Archive und Unterlagen, die dem Internationalen Suchdienst auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Hinterlegung übertragen oder zugänglich gemacht worden sind, der zufolge der Internationale Suchdienst das ausschließliche Nutzungsrecht haben soll, nur mit schriftlicher Zustimmung desjenigen, der die Archive und Unterlagen abgetreten hat, gegebenenfalls mit der seines Rechtsnachfolgers, genutzt oder nochmals kopiert werden.

e) Der Antragsteller oder der Nutzer der Archive und Unterlagen ist nach dem geltenden innerstaatlichen Recht persönlich für die Veröffentlichung personenbezogener Daten verantwortlich.

Artikel 9
Kopien der Archive und Unterlagen

a) Jede Vertragspartei dieses Übereinkommens erhält auf Wunsch eine einzige Kopie der Archive und Unterlagen des Internationalen Suchdienstes.

b) Jede Vertragspartei dieses Übereinkommens kann diese Archive und Unterlagen für die Forschung in den Räumlichkeiten eines geeigneten Archivmagazins oder durch elektronischen Fernzugang in ihrem Hoheitsgebiet zugänglich machen. Der Zugang wird im Einklang mit dem einschlägigen innerstaatlichen Recht sowie den innerstaatlichen Archivvorschriften und -gepflogenheiten gewährt.

c) Der Internationale Ausschuss entscheidet über Anträge von Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, und von nichtstaatlichen Rechtsträgern auf Kopien der Archive und Unterlagen des Internationalen Suchdienstes.

Empfohlene Zitierweise:
Vertragsparteien dieses Übereinkommens: Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst. , Berlin 2011, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Internationaler_Suchdienst.pdf/8&oldid=- (Version vom 20.8.2021)