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Seite:Journal des Luxus und der Moden 1809 Seite 233-240.djvu/6

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seines Gemüths weiter auszudenken. Bei solchen vieldeutigen Allegorien kann sich’s leicht treffen, daß der Künstler sein Bild anders auslegt, als viele Anschauer; aber dies benimmt dem Werthe seines Bildes nichts, wenn es nur wirklich andere, so wie ihn selbst, zum Nachsinnen über seine Symbole aufregt, und wenn nur die Wege, auf die sie dadurch geführt werden, nicht ganz aus einander fahren, sondern in ähnlicher Richtung nach einer Gegend hinstreben. Daß nun Friedrichs Bild, welches zu dieser Classe von Allegorien zu rechnen ist, jene erste Forderung erfüllte, daß es wirklich religiöse, aus seinen Symbolen hervorgehende Gedanken erweckte, darüber waren alle einig, deren Urtheil zu vernehmen ich Gelegenheit gehabt habe; daß aber unter diesen Gedanken weit mehr Verschiedenheit herrschte, als vielleicht bei einer nichttheologischen Allegorie Statt gefunden hätte, darüber darf man sich nicht wundern, da wir in einem Zeitalter leben, wo die religiösen Meinungen so mannichfaltige Gestalten annehmen und wo nicht bloß jener neue Mysticismus, gegen den Herr von Ramdohr mit Recht eifert, manche jugendliche Feuerköpfe ergriffen hat, sondern auch der alte ächte christliche Mysticismus bei manchen Ruhe suchenden, und von dem rastlosen Polemisiren unserer Zeit ermüdeten Menschen wieder Eingang findet, die sich sehr wundern würden, wenn man sie mit jenen Schwärmern auf eine Linie setzte.

Was man aber auch über dieses und andere Bilder Friedrichs urtheilen mag, immer bleibt sein Streben nach dem Höhern und Vollkommenern achtungswerth, und es wäre zu wünschen, daß sein Beispiel unter den Landschaftsmalern, die dazu Beruf haben, viele Nachfolger

Empfohlene Zitierweise:
Christian August Semler: Über einige Landschaften des Malers Friedrich in Dresden. Landes-Industrie-Comptoir, Weimar 1809, Seite 237. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Journal_des_Luxus_und_der_Moden_1809_Seite_233-240.djvu/6&oldid=- (Version vom 15.9.2024)