Seite:Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg.djvu/39

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gewesen war, besaßen die vier Brüder eine Zeit lang Rothenburg gemeinschaftlich. Erst nach 1564 wird

Erasmus von Nostitz, zweiter Sohn Caspar’s von Nostitz, als alleiniger Erbherr in den Käufen aufgeführt. Im Jahre 1568 verkaufte er das sogenannte Nieder-Vorwerk in Nieder-Neundorf (welches, nachdem es von 1439–1547 der Rath zu Görlitz besessen, und im Pönfalle verloren, im gedachten Jahre Caspar von Nostitz II. vom Kaiser erkauft hatte) an den damaligen Besitzer dieses Dorfes, Hieronymus von Nostitz, überließ demselben 1573 gegen Erlegung von 200 Schock, welche jährlich mit 12 Schock zu verzinsen waren, das Recht des Bierbrauens, und starb 1586. Er war zwei Mal verheirathet, 1) mit Eva von Gerßdorff a. d. H. Cunewalde, 2) mit Martha von Hermsdorf a. d. H. Ullersdorf, und hinterließ drei Söhne: Nicol, Hartwig und Christoph, welche gemeinschaftlich mit Rothenburg belehnt wurden, und es noch 1590 gemeinschaftlich besaßen. In diesem Jahre aber scheinen sie sich auseinander gesetzt zu haben, denn von nun an erscheint als alleiniger Herr der zweite Bruder

Hartwig von Nostitz. Zu seiner Zeit ereigneten sich in Rothenburg zwei Mordthaten, deren eine besonders merkwürdig ist. Am 15. März (Sonntag Palmarum) 1598 wurde auf dem Markte zu Rothenburg während des Gottesdienstes ein Bedienter Adolphs von Nostitz auf Geheege, Namens Hanns N. aus Gießen in Hessen von Adam Sehausen von Schwerin getödtet. Der Thäter entfloh, wurde aber zu Neusorge ergriffen, worauf ihn Adolph von Nostitz peinlich anklagen ließ, wie folgt: