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68. Wenn du etwas von Geld zu deinem eigenen Gefallen anzuwenden hast, so verschleudere solches nicht, denn dadurch gewöhnest du dich zur Verschwendung, die zuletzt das Armuth mit sich führet.

69. Sehne dich nicht gute Bißlein zu essen, und verlange nicht leckerhaffte Speisen, sondern vergnüge dich mit deiner ordentlichen Kost, denn dieses erhält deine Gesundheit, jenes macht Leib und Gemüthe weich; Folge darinnen Daniels und seiner Gesellen rühmlichen Exempel.

70. Verklage niemand leichtlich, sondern vertrage lieber ein kleines Unrecht; ist dirs aber zu leiden nicht möglich, oder ist dir dein Widersacher zu aufsätzig, so belange ihn bey deinen oder seinen Vorgesetzten.

71. Gib niemanden Ursache, dich zu verklagen, und hüte dich, auch den Geringsten zu beleidigen.

72. Wirst du zu Unrecht angeklaget, so beweise deine Unschuld gründlich und sittsam.

73. Wenn jemand seiner Bosheit wegen gestraffet worden, so freue dich nicht darüber; rücke ihm auch weder sein Verbrechen, noch die erlittene Straffe weiter auf.

74. Siehest du jemand eines Verbrechens wegen straffen, so prüfe dich, ob du nicht auch solche Schuld habest, oder es anderweit verdienet? Schlage in dich und bessere dich.

75. Wenn du bey deinem Lernen was fassest, und es andern fürthun solltest, so bilde dir nichts darauf ein; wer weiß, worinnen andere dich wieder übertreffen?

Empfohlene Zitierweise:
: Kurzes Sitten-Büchlein vor Kinder. Johann Jacob Enderes, Schwabach 1742, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kurzes_Sitten-B%C3%BCchlein_vor_Kinder.pdf/25&oldid=- (Version vom 23.11.2023)