Seite:Ludwigs des Bayern Königswahlgesetz Licet iuris vom 6. August 1338.pdf/26

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Original namhaft gemachte Gesandte (bei Losse: ‚tales‘) beglaubigt und ihnen Vollmacht ertheilt hätte, nun nochmals für dieselben, wie er ausdrücklich sagt, mit den übrigen Kurfürsten entsendeten Gesandten Glauben und Gehör erbitten sollte.

Betheiligte sich aber Balduin nicht an dem gemeinsamen Bericht oder bediente er sich eines anderen Formulars für sein Schreiben als andere Kurfürsten, so liegt die Vermuthung nahe, dass zwei verschiedene Formulare verfasst waren, von denen das eine, sei es für einen Collectivbericht der drei weltlichen Kurfürsten, sei es für gleichlautende Einzelschreiben derselben, bestimmt war, während das andere für solche Einzelberichte der drei geistlichen Kurfürsten dienen sollte, wie Balduin von Trier einen wirklich an den Papst gesandt hat.

Ich glaube, dass bei Annahme dieser mit allem Vorbehalt ausgesprochenen Vermuthung sich manche der Verschiedenheiten in Ton und Inhalt beider Stücke gut erklären würden.


Beilage.
Der Text des Renser Weisthums vom 16. Juli 1338.

Der von Ficker, Kurverein, Beilage III gegebene Text der römischen Nicolaus-Handschrift konnte theils nach der Pariser Handschrift, theils nach dem Auszuge Occams, der, wie oben bemerkt ist, eine von der gemeinsamen Vorlage der beiden uns überlieferten verschiedene Nicolaus-Handschrift benutzt hat, berichtigt werden. Die Bezeichnung der Handschriften entspricht der beim Texte des ‚Licet iuris‘ gebrauchten.

A 1. Cod. Vatic. 4008, hier nur nach Fickers Druck benutzt.

A 2. Cod. Paris, lat. 5154, fol. 341’. 342, nach Bethmanns Abschrift im Apparat der Mon. Germ.

B 1. Cod. Eistetensis 269, Handschrift des Traktates Occams, nach Müllers Ausgabe.

B 2. Handschrift des Brünner Franzens-Museums Ms. 51, gleichfalls nach Müllers Ausgabe.


In nomine Domini, amen. Per hoc presens instrumentum publicum universis pateat evidenter, quod anno ab incarnatione eiusdem MCCCXXXVIII. die XVI. mensis Iulii, hora quasi septima eiusdem diei, indictione VI, pontificatus