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Wenige Zeit hernach geht nun dieser Satan in Gestalt und täglicher Kleidung des Mahlers zum Gewandschneider, welcher desselbigen großer Freund war, bestehet da etwas von feinem Tuch, und dinget darauf, daß eine ziemliche Summe anläuft; endlich nimmt er’s, bindet’s zusammen in ein Bündel und bringt es in des Mahlers Schlafkammer, wo er’s unter das Bett stößt.

Den andern Tag kömmt des Gewandschneiders Junge und fodert sein Geld, das der Mahler, genommenem Abscheid nach, als gestern hätte bringen sollen. Der Mahler lachet ihm zu, und fragt: ob er toll sei; er wisse von keinem Tuch.

Der Junge kömmt heim und klaget es seinem Herrn, welcher ein vornehmer Gewandschneider war; der geht zu den Herren des Gerichts, klaget den Mahler an und spricht: daß er ihm so und so viel Ellen fein Tuch gestohlen und damit nach Hause gegangen sei. Der Mahler thut alsbald eine Willkür: da man solches Tuch in seiner Behausung finden werde, solle man ihn an den lichten Galgen henken.

Der Richter schickt darauf in des Mahlers Haus, läßt alle Winkel durchsuchen, und ist endlich das verlorene Tuch unterm Bett hervorgenommen worden. Deß erschrickt der Mahler ganz heftig, und will sich viel entschuldigen; aber es mochte nicht helfen: er mußte von Stund an auf die Reckebank; da hat er’s zugestanden,

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/131&oldid=- (Version vom 1.8.2018)