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wurden auch die Uebrigen zum großen Theil ergriffen; nur der Buntfutter hüllte sich in einen Schafspelz und kam davon; auch Gödke Wittenborg, ein Knochenhauer, und Arno von Soest ersahen sich ihre Gelegenheit und entwichen.

Nach einigen Tagen nun fand man über die gefangenen Bösewichter ein Urtheil; und war des Köpfens, Räderns und Viertheilens so viel, daß endlich die Herren des Gerichts bei Einem Rath anhielten: ein jeder, der sich schuldig fühlte, sollte sich bei Sonnenschein aus der Stadt machen; wo denn des andern Tages Viele gemißt wurden, von denen man es nicht vermuthen gewesen. Auch der Gerichteten Weiber und Kinder mußten auf eine gewisse Zeit die Stadt abschwören; und endlich wurden alle Aemter vor Einen Rath gefordert, und gelobten jedes insonderheit zu Gott und allen Heiligen: Einem Ehrbaren Rath und dieser Stadt hold, treu und gehorsam zu sein sonder alle Argelist, und dieß sowohl binnen als außerhalb der Stadt.

Die Gudendorper aber, samt ihrem verfluchten Anhang, als sie zur bestimmten Stunde an der Stadt waren und die Thöre und Pforten verschlossen fanden, merkten sie Unrath und zogen bis auf bessere Zeit davon.

Endlich ließ Ein Rath, zum ewigen Andenken an die Verräther und zum Beispiel für Andere, Pottertöpfe, wie Menschenköpfe gebacken, auf ihre Häuser

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 153. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/159&oldid=- (Version vom 1.8.2018)