1478 hat ein Chorschüler zum Dom mit einem Spielgesellen auf dem Norderthurm der Domkirche Kauken oder Klasjen (Dohlen) ausnehmen wollen. Wie nun beide zugleich ins Fenster steigen und nach einem Neste greifen, hat einer dem andern zuvorkommen wollen, und ihn dermaßen gestoßen, daß derselbe nach dem Kirchhof hinausgestürzt ist. Aber durch Gottes gnädige Fürsorge füllte der starke Wind von unten sein weißleinen Röcklein, wie die Schüler der Zeit getragen, und setzte ihn sacht auf die Erde eines frischangeworfenen Grabes nieder. Alsbald ist er aufgestanden und hat dem andern zugerufen: „per deum sanctum, das will ich dem Herrn Official sagen.“ Der da oben, welcher vor Schreck halb todt war, antwortet mit Freuden: „ja, ja; es ist besser, daß Du’s dem Herrn Official, als dem Herrgott klagen darfst.“
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/255&oldid=- (Version vom 1.8.2018)