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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 6

Boys und die Threshers, welche gegen die Fronen und Steuern ankämpften, die jene ihnen zumutete. 1781 trat der Bund der United Irishmen zusammen, der auch viele Gebildete zu seinen Mitgliedern zählte und 1798 eine große Empörung hervorrief, welche von den Engländern in Strömen von Blut erstickt wurde, da die von Frankreich gehoffte Hilfe ausblieb. Die Bildung geheimer politischer Sekten hörte aber damit nicht auf. Die Ribbon Men entstanden und nach ihnen die St. Patrick Boys, die viel Unfug trieben und allerlei Unheil anrichteten. Das letzte Erzeugnis der Sucht der Iren, auch nach Beseitigung des auf ihnen lastenden Druckes ihrer Abneigung gegen die Verbindung mit England durch Gewaltthaten Ausdruck zu geben, sind die Fenier, deren Bund in Amerika von O’Mahoney und Michael Doheny gegründet wurde, aber sich dort wie in Irland durch ungeschickt unternommene Anläufe zu großen Thaten lächerlich und durch den gemeinen Eigennutz seiner Führer sowie durch heimtückische Handstreiche verächtlich machte.

Auch die Amerikaner selbst haben es zu einer Menge von politischen und unpolitischen Geheimbünden gebracht. Von den erstern seien nur die Cincinnati, eine Militärverbindung mit aristokratischer Tendenz, die im Revolutionskrieg des vorigen Jahrhunderts auftrat, die demokratischen Sons of Liberty, die Tammany Hall in New York, der Orden des Einsamen Sterns, der Cuba durch Freischaren erobern wollte, und die Kuklux-Clans genannt, die in den Jahren nach 1864 in den Südstaaten die frei gewordenen Neger und deren Freunde verfolgten. Nicht politische geheime Vereine in den Vereinigten Staaten sind außer den hier sehr verbreiteten Freimaurern die in England um 1780 enstandenen und hier ebenfalls Hunderttausende von Mitgliedern zählenden Odd Fellows, die in den letzten Jahren auch in Deutschland Logen und Lager gegründet haben, die Foresters und die Gardeners, endlich die Druiden, die aber nichts andres als ehrsame Versicherungsanstalten oder Institute zu gegenseitiger Hilfe in Krankheitsfällen sind, welche bei ihren Versammlungen einige dem freimaurerischen Ritual nachgebildete Zeremonien beobachten. Die Geschichte verschiedener Geheimbünde, vornehmlich Frankreichs, behandelten A. Blanc (Par. 1846–47, 5 Bde.), Zaccona (das. 1847, 5 Bde., u. 1868), Graf Le Couteulx de Canteleu (das. 1863) u. a. Vgl. Henne-Am Rhyn, Buch der Mysterien (St. Gallen 1869); Busch, Religiöse und politische Geheimbünde (Leipz. 1879).

Geheime Polizei, s. Polizei.

Geheimer Rat, in den deutschen Monarchien früher ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, Geheimer Staatsrat), das unmittelbar unter dem Fürsten stand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten Landesangelegenheiten, namentlich über den Erlaß von Verordnungen, Beschluß faßte. Mit der Entwickelung des Konstitutionalismus und der Mitwirkung der Volksvertretung bei den Akten der Gesetzgebung verlor der Geheime Rat seine Bedeutung; doch hat sich eine solche Körperschaft als begutachtendes Kollegium für wichtige Fragen der Gesetzgebung in manchen Verfassungen erhalten, so der Staatsrat (s. d.) in Preußen. In Württemberg führt dies Kollegium noch jetzt den Namen G. R., u. außer den Ministern nehmen an seinen Beratungen noch sonstige ordentliche u. außerordentliche Mitglieder, die vom König ernannt werden, teil. – Als Titel kam der Ausdruck G. R. (Geheimrat) zuerst für die Mitglieder des Geheimen Ratskollegiums in Aufnahme. Gegenwärtig wird der Titel: Wirklicher Geheimer Rat als Auszeichnung an höchste Beamte verliehen. Derselbe ist in der Regel mit dem Prädikat Exzellenz verbunden. Im übrigen ist G. R. der Titel der obersten Beamten, namentlich der Ministerialdirektoren, der vortragenden Räte in den Ministerien, der ersten Räte in den Kollegien etc. In der Regel ist der Titel dann mit einem Zusatz, aus dem das Ressort hervorgeht, in welchem der betreffende Rat beschäftigt ist, verbunden, z. B. Geheimer Regierungsrat, Geheimer Finanzrat, Geheimer Justizrat etc. Auch als bloßer Titel, ohne daß damit eine amtliche Funktion verbunden ist, wird der Titel G. R. zur Auszeichnung verliehen, namentlich der Geheime Kommerzienrat an hervorragende Kaufleute und Industrielle, der Geheime Ökonomierat an verdiente Landwirte etc. Auch die Subalternbeamten, wie Kanzlei-, Rechnungsräte, erhalten in Preußen nach längerer Dienstzeit den Titel G. R.

Geheimes Kabinett, s. Geheimer Rat.

Geheime Wissenschaften, Gesamtbezeichnung der Alchimie, Astrologie, Magie, Kabbala, Oneirokritik[WS 1], Nekromantie, Chiromantie, Teufelsbeschwörung und andrer auf Aberglauben beruhender Fertigkeiten, deren Ausübung geheim gehalten wurde. Vgl. Salverte, Des sciences occultes (3. Aufl., Par. 1856); Resie, Histoire et traité des sciences occultes (das. 1857, 2 Bde.); „Dictionnaire des sciences occultes“ (Bd. 48 und 49 von Mignes „Encyclopédie théologique“, das. 1846–48); Jacob (Lacroix), Curiosités des sciences occultes (das. 1884).

Geheimfonds, in manchen Staatsbudgets vorkommende Summen, welche zur ausschließlichen Disposition der höchsten Staatsbehörden gestellt und zur Bestreitung von Ausgaben bestimmt sind, welche nicht zur öffentlichen Kenntnis kommen sollen und darum der Rechnungskontrolle entzogen sind, die sich nicht zur öffentlichen Rechnungsablegung eignen, wie die Ausgaben für die geheime Polizei, geheime diplomatische Zwecke, Beeinflussung der Presse etc. Die G. haben in allen Ländern starke Angriffe zu erdulden gehabt. Doch sind sie für außerordentliche Zwecke, insbesondere aber für Zwecke der auswärtigen Politik, nicht zu umgehen, wie denn auch im Deutschen Reich dem Auswärtigen Amt ein der Kontrolle des Rechnungshofs nicht unterstehender G. zur Verfügung gestellt ist. Allerdings haben nicht selten einzelne Regierungen, wie z. B. diejenige des zweiten französischen Kaiserreichs, die ihnen gewährten G. gemißbraucht und namentlich mit deren Hilfe eine verderbliche Korruption in der Presse hervorgerufen. Vgl. Reptilienfonds.

Geheimlehre, der Inbegriff von Lehren meist religiöser und politischer Natur, welche nur einem engern Kreis von Eingeweihten mitgeteilt und von diesen als Geheimnis streng bewahrt werden, wie die jüdische G. oder Kabbala, die Mysterien der Griechen etc. Vgl. Arcani disciplina.

Geheimmittel (Arcāna), Substanzen, welche als Arzneimittel oder zu technischen Zwecken unter Geheimhaltung ihrer Abstammung (Pflanzenteile etc.) oder Zusammensetzung verkauft werden. Die Geheimniskrämerei war früher in der Medizin und in der Technik weit gewöhnlicher als jetzt. Die Ärzte glaubten durch ihre Erfahrungen zu durchaus bewährten Formeln gelangt zu sein und hielten dieselben, eifersüchtig auf ihren Ruhm, mit Sorgfalt geheim. Gegenwärtig huldigt man andern Anschauungen, und nur ausnahmsweise werden noch mehr oder minder erprobte Mischungen, deren sich der Industrialismus

Anmerkungen (Wikisource)

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 6. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 1019. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b6_s1019.jpg&oldid=- (Version vom 22.12.2024)