Seite:Nachtrag zu der im ersten Bande dieses Journals S. 562 gelieferten Designation, was sämmtliche Ämter des Hochstiftes Wirzburg an Schatzung zu erlegen schuldig sind.pdf/5

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Namen der Örter. In meiner
Handschrift.
Nach der
vorig. Angabe.
Thl. Batz. Thl. Batz.
Karlstadt 286 83/4 286 83/4
Neubrunn und Böttingsheim 37 91/4 37 91/4
Widdern 5
1892 53/4 1958 133/4
Erster District 2013 51/4 1970 131/2
Zweyter Distr. 1843 101/4 1959 81/2
Dritter Distr. 1063 81/4 1997 171/4
Die Domkap. Örter 420 41/4
7232 Thl. 151/4 Batz. 7886 Thl. 163/4 Batz.
In meiner Handschrift
stehen auch noch
7332 111/4
1) Hofheim 97 133/4
2) Kloster Brombach 2 1/4
7332 111/4 554 Thl. 53/4
Der Unterschied in beyden
Angaben ist also
554 Thl. 53/4 Batz.

Ich will das Mittel zwischen beyden ergreifen und die Summe in einer runden Zahl 7500 Thl. zu einem Simplum anrechnen. Deren werden gegenwärtig 24 bezahlt,