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Hermann Knothe: Das Landeswappen der Oberlausitz

1635 wurden dieselben „mit allen landesfürstlichen Obrigkeiten, Hoheiten, Regalien, Titul und Wappen“ vom Kaiser abgetreten, und seitdem erscheint nun regelmässig unter den Titulaturen der sächsischen Kurfürsten auch die Bezeichnung als „Markgraf von Ober- und Niederlausitz“ und ebenso auf den grossen kurfürstlichen Siegeln die Schilde mit der dreizinnigen Mauer und mit dem Ochsen. Hierdurch wurde also unzweifelhaft die Zinnenmauer als Landeswappen der gesammten Oberlausitz offiziell anerkannt. Will daher jemand die von uns an die Spitze des vorliegenden Aufsatzes gestellte Frage, wie und wann die dreizinnige goldne Mauer im blauen Felde zum Landeswappen der Oberlausitz geworden sei, mit einer ganz bestimmten historischen Thatsache und einer bestimmten Jahrzahl beantwortet sehen, so muss unsrer Ansicht nach diese Antwort lauten: erst 1635 durch den Prager Frieden.[1]

Ursprünglich also lediglich Stadtwappen von Bautzen, wurde sie zuerst (1363–1378) auch zur heraldischen Bezeichnung des Landes Budissin und zwar eigentlich nur der westlichen Hälfte desselben verwendet. Da die Stadt Bautzen, als Vorort des Städtebundes, alle Schreiben in Bundesangelegenheiten mit ihrem Stadsiegel zu versehen pflegte, gewöhnte man sich nach und nach, und zwar zunächst im Auslande, die Zinnenmauer als das gemeinsame Wappen der Sechsstädte und daher auch des „Landes der Sechsstädte“ zu betrachten, Im Innern des Landes protestierte Görlitz wiederholt gegen diese Gemeinsamkeit. Seit Mitte des 16. Jahrhunderts galt die Zinnenmauer bereits allgemein als Landeswappen. Durch die Aufnahme derselben in das Siegel der Kurfürsten von Sachsen als „Markgrafen der Oberlausitz“ erhielt sie 1635 endlich auch die landesherrliche Bestätigung als solches.

Wir haben bisher nur behauptet, dass die Mauer mit den drei Zinnen das Bautzner Stadtwappen gewesen sei. Es bleibt uns jetzt nur noch übrig, dies aus den Siegeln dieser Stadt nachträglich auch zu erweisen.

Das ältest bekannte (No. I) zeigt ein hohes, ganz offenes Thor mit drei Zinnen und zu beiden Seiten zwei Thürme, deren jeder ebenfalls mit drei Zinnen und sogenannten


  1. Auf der zu Bautzen gedruckten Advokatenordnung von 1602 soll sich das Wappen in Holzschnitt ebenfalls befinden. Dieselbe hat von uns leider nicht gefunden werden können.
Empfohlene Zitierweise:
Hermann Knothe: Das Landeswappen der Oberlausitz. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Alterthumskunde. Dritter Band, Zweites Heft. Wilhelm Baensch Verlagshandlung, Dresden 1882, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neuesarchivfur03sach.djvu/119&oldid=- (Version vom 1.8.2018)