Gränzen bezeichnete) Grafschaft in der Baar wurde nach der Mitte des 13. Jahrhunderts von dem Grafen Hermann von Sulz an Kaiser und Reich als hievon rührendes Lehen aufgesendet. Der am 4. Dec. 1282 zu Ehenheim vor K. Rudolf ergangene Rechtsspruch unterstellte die Wiederverleihung dieser Grafschaft dem K. Rudolf, welcher sie sofort an den Grafen Heinrich von Fürstenberg verlieh. Das Wappen der Sulzer Grafen war von Silber und Roth quergetheilt mit drei in das Silber gehenden Spitzen. In und um Sulz fast ganz baar ihres Stammbesitzes, aus dem sie übrigens doch noch im J. 1278 Hopfau und 1390 Holzhausen und Mühlheim zu veräußern hatten, hielten sie sich in den Schwarzwaldgegenden und anstoßenden Bezirken im Besitz von Ämtern; es erhielt Graf Rudolf von K. Karl IV. am 4. Nov. 1360 die Verwaltung des Hofgerichts in Rottweil (wie sich denn die Würde eines Erbhofrichters zu Rottweil als Reichslehen bei der Familie vererbte, Pfeffinger Vitriarius illustratus 4, 693) und wurde 1386 Vogt zu Hohenberg, Rottenburg, Horb, Haigerloch. Im Anfang des 15. Jahrhunderts hatte derselbe mit seinem gleichnamigen Sohn (gestorben als württembergischer Rath und Landhofmeister) die Veste Hohenberg sammt Zugehörungen inne, ihm „auf sein Lebtag in Vogt- und in Pflegweis verschrieben“ (Schmid, Mon. Hohenb. 821, über anderweitigen Pfandbesitz in dieser Gegend siehe eb. 809). Im 15. Jahrhundert war sein Bruderssohn Rudolf († vor 1433), welcher sich 1408 mit Ursula, Tochter des Grafen Hans von Habsburg-Lauffenburg verlobte, so glücklich durch diese Verbindung die Landgrafschaft im Klettgau zu erwerben, auf deren Burg Thiengen die Familie sofort ihren Hauptsitz hatte. Alwig († 1493), Sohn des ebengenannten Grafen Rudolf, erheirathete mit Verena von Brandis – Blumenegg, Vaduz und Schellenberg, welche Besitzungen sein Sohn Rudolf 1611 wieder veräußerte. Auch aus der Ferne war das Auge dieser Grafen auf Wiedererwerbung von Sulz gerichtet, namentlich 1459 u ff. das des Grafen Alwig von Sulz (s. unten). Im 30jährigen Krieg ließ sich Graf Karl Ludwig Ernst von Sulz diese Stadt und Amt von K. Ferdinand II. schenken, mußte aber, in die kaiserliche Ungnade gefallen, sie den 14. Oct. 1638 wieder an Herzog Eberhard III. herausgeben. Der Titel dieses Hauses in seinen spätesten Zeiten war: Graf zu Sulz, Landgraf im Klettgau, Herr zu Thiengen, Montelar, Münzburg und im Wiesenthal, des heiligen röm. Reichs Erbhofrichter. Auf der schwäbischen Grafenbank nahm es die 15. Stelle ein. Der Mannsstamm des in Kriegen und bei Friedenshandlungen oft genannten Geschlechts, erlosch den 21. Aug.
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 128. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/128&oldid=- (Version vom 1.8.2018)