Seite:OAB Sulz.djvu/157

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untern Grafschaft Hohenberg und einem Theil der obern, darunter mit Binsdorf vornahm[1]; nur auf Gewaltsmaßregeln hin konnte im August 1454 Herzog Albrecht von Östreich die Wiederlösung durchsetzen (Stälin, Wirt. Gesch. 3, 483. 489).

Um die Rücklösungszeit versicherte Herzog Albrecht gerade auf diesen verpfändeten Bezirk und namentlich auch auf Binsdorf mit Heimsteuer, Morgengabe und Widerlage seine Gemahlin Mechthild, welche ihn als Wittwe Graf Ludwigs von Württemberg im Jahr 1452 ehelichte und nach seinem Tod († 1463) in Rottenburg ihren Wittwensitz aufschlug (Stälin, Wirt. Gesch. 3, 493. 494). Zu ihrer Zeit, am 1. Sept. 1471, bestätigte Herzog Sigmund der Stadt Binsdorf ihre Freiheiten und Privilegien (Lichnowsky, Habsburg 7, Nr. 1575).

In der letzten östreichischen Zeit hatte Binsdorf einen eigenen Justizbeamten, die landesfürstlichen Gefälle wurden aber noch von den Stadtschultheißen zu Schömberg eingezogen und verrechnet. Früher versah der kk. Stadtschultheiß zu Schömberg auch das hiesige Amt. Im Jahr 1789 wurde außerhalb der Stadt ein Freihof errichtet.

„Zu Binsdorf bestand eine Sammlung von 12 Schwestern ohne Klosterkleid und Regel, eine Clause, welche 1280 erbaut worden sein soll“ (Gärth). An dieselbe stiftete Margarethe von Nassau, Wittwe des Grafen Rudolph II. von Hohenberg, im Jahr 1361 20 Pf. Heller zu einem Ewiggeld behufs der Feier ihrer Jahrzeit (Schmid, Mon. Hohenb. 502). Späterhin nahmen diese Schwestern auf Anrathen der Grafen von Hohenberg die Regel des h. Dominicus an und wurden von denselben mit ausreichenden Einkünften versehen (Marian Fidler, Austria sacra 1, 315–317). Aufgehoben wurde das Kloster nach dem Übergang der Stadt an Württemberg.

Kirchenpatrone waren in frühester Zeit die Grafen von Zollern. Zeitweilig, 1372 und darauf, bestund allhier eine Collegiat-Kirche, welche Bischof Heinrich von Constanz und Graf Friedrich von Zollern am 24. Mai d. J. aufrichteten und bestätigten, wobei letzterer sein Kirchen-Patronat abgab (v. Stillfried, Mon. Zoll. 1, 219). Die Kastvogtei der Pfarrei Binsdorf gehörte zur Herrschaft Hohenberg (vgl. Lichnowsky, Habsb. 7, Nr. 1715), mit der sie an Württemberg gelangte.

Durch den Presburger Frieden von 1805 kam die Stadt an letztere Herrschaft.


  1. Schmid a. a. O. 838; vgl. auch Lichnowsky, Habsburg 5 nr. 1998 wegen einer am 25. Jan. 1441 erfolgten Zwischenverpfändung seitens des Erzherzogs Ernst und des Herzogs Friedrich an Graf Rudolph von Sulz.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/157&oldid=- (Version vom 1.8.2018)