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Seite:OAB Sulz.djvu/222

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mußte ihr eigenes Eß- und Trinkgeschirr mitbringen und in das Pfarrhaus sind auch drei Portionen geschickt worden. Im J. 1812 hörte die Weiberzeche auf, indem das Kapital zum Schulhausbau verwendet wurde.

Zu der Gemeinde gehört, außer der schon angeführten unteren Mühle

Der Weiherhof, 3/4 Stunden südöstlich von dem Mutterort am Anfang des Weiherthälchens gelegen; der Hof vom Kl. Kirchberg, um 1470 angelegt und ehemals zu diesem gehörig, ist nun eine Staats-Domäne, welche verpachtet wird.

Unterhalb des Hofs lagen früher zwei Weiher, welche schon 1452 vorhanden waren und von denen der Hof den Namen erhielt. Von einem Wolkenbruch angeschwellt durchbrachen im Jahre 1738 die Weiher den Damm und überschwemmten das ganze Weiherthälchen; sie wurden hierauf nicht wieder hergestellt, sondern in Wiesengründe verwandelt, welche theilweise zur Hohenzollern-Sigmaring’schen Herrschaft Wehrstein gehören.

Der Weiherhof ist im Jahr 1843 von dem Gemeindeverband Renfrizhausen getrennt und der Gemeinde Mühlheim zugetheilt worden.

Mühlheim tritt erstmals in die Geschichte ein im J. 772, als das Kloster Lorsch an der Bergstraße hiesige Besitzungen erhielt[1]. Der Ort gehörte den Grafen von Sulz und kam von ihnen 1390 mit Holzhausen an die Herren von Geroldseck, theilte auch die Schicksale des letztgenannten Ortes (s. H.) Auch die Grafen von Hohenberg hatten allhier Rechte (Schmid, Gr. v. H. 447).

Ursprünglich war Mühlheim Filial von Empfingen, hatte aber eine eigene Kapelle. Eine Pfarrei wurde erst nach der Reformation errichtet. In Folge der Verödung durch den 30jährigen Krieg war das Dorf zeitweilig Filial, 1636–40 von Bergfelden, 1640–53 des Diaconats in Sulz oder eigentlich Subfilial von Holzhausen.

Widum und Zehnten in Mühlheim und Renfrizhausen verpfändeten im Anfang des 15. Jahrhunderts die von Geroldseck an Berchthold Schilling, genannt Gerstlin. Da dieser 1433 tief verschuldet starb, so wurde es Pfand seiner Gläubigerin, einer Klosterfrau in Oberndorf, und diese trat solchen Besitz 1438 mittelbar an Wolf von Bubenhofen ab (Steinhofer 2, 804).

Das Kl. Alpirsbach machte 1331 Eigenthumsrechte an den hiesigen Selhof geltend (Schmid, Mon Hohenb. 283).


  1. Muleheim. Cod. Laur. 3, S. 70. 71; wegen der Deutung gerade auf dieses M. siehe eb. 69: in Amphinger marca in Muliheim.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/222&oldid=- (Version vom 1.8.2018)