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Herrschaft Rücklosungsansprüche unter Anderem auf Böhringsweiler, in Folge deren durch den Vertrag vom 11. März 1471 dem Pfalzgrafen Friederich das Schloß Böhringsweiler mit allen Zu- und Eingehörungen überlassen wurde; als solche werden im Vertrage aufgeführt: „Schönbronn, Morbach, Grab, Eschenstruet, Liemannsklinge, [Groß-] Höchberg, [Vorder-] Büchelberg und aber [Hinter-] Büchelberg.“

Neben diesen bedeutenderen drei Familien, welche einen nicht unbeträchtlichen Theil des Oberamtes ursprünglich in ihrem Besitze hatten, den Markgrafen von Baden, den Grafen von Löwenstein und den Herrn von Weinsberg, sind noch einige schon in alter Zeit hier begüterte zu nennen. So die Herren von Ebersberg, welche ihre Burg Ebersberg mit Zugehörden den 16. Oktober 1328 an Württemberg verkauften. Zwar kam die Burg selbst wieder auf längere Zeit theils durch Lehenshingabe theils durch Überlassung zu freiem Eigenthum in fremde Hände, allein im Jahr 1786 wurde sie von Württemberg wieder vollständig zurückerworben. Das württembergische Amt Ebersberg, welches uns schon im 16. Jahrhundert begegnet, besteht wohl zum Theil aus ursprünglichen Zugehörden dieser Burg. Ferner die Herren von Sturmfeder: sie besassen namentlich Oppenweiler, ursprünglich wohl badisches Lehen, und Groß-Aspach, in älteren Zeiten nur die Hälfte als Allod, seit 1747 das Ganze als württembergisches Lehen; die Landeshoheit über diese Orte erwarb Württemberg durch den Schönbrunner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. December 1805 und die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806.

Auch der Besitz geistlicher Korporationen war beträchtlich: vor Allem derjenige des Stifts Backnang und des Klosters Murrhardt (s. diese), dann auch der Klöster Steinheim (s. Rietenau, Jux, Spiegelberg, Siebersbach und Strümpfelbach) und Weiler bei Eßlingen (s. Allmersbach). Ihn erwarb Württemberg, nachdem es schon früher Schirmvogteirechte erhalten hatte, durch die Reformation. Unbedeutend war und wird meist nur in ältester Zeit genannt der sonstige geistliche Besitz, so des Klosters Lorsch (s. Groß-Aspach), des Klosters Hirschau (s. Rietenau, Brüden), des Klosters Adelberg (s. Mannenweiler), des Stifts Oberstenfeld (s. Fürstenhof, Aichelbach und Schiffrain), des Bischofs und Capitels von Speier (s. Groß-Aspach und Oppenweiler), des Bisthums Würzburg (s. oben und Murrhardt), des Deutschordens (s. Allmersbach), sowie endlich seit dem Schlusse des 17. bis gegen das Ende des 18. Jahrhunderts des Klosters Schönthal (s. Ebersberg).

Dem Bisherigen zufolge ist das Oberamt Backnang aus verschiedenartigen Bestandtheilen zusammengesetzt, die z. B. nach des Rentkammerexpeditionsrathes Andreä Landbuch von 1736/44 sich folgendermaßen gestalteten. [1]

  1. Die mit einem * versehenen Orte bildeten früher Bestandtheile der jetzt großentheils das O.A. Backnang ausmachenden Ämter, gehören jedoch jetzt in andere Oberämter. Die in [ ] eingeschlossenen Worte sind Zusätze zu Andreä.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/109&oldid=- (Version vom 1.8.2018)