viel Vieh gemästet und verkauft. Die Schafzucht wird vom Gemeindeschäfer betrieben, der von der Ernte bis Lichtmeß 260 bis 300 Stück spanische Schafe im Ort überwintert. Die Wolle wird an die Tuchmacher der benachbarten Städte verkauft.
Es besteht ein Stiftungsvermögen von 5700 fl., dessen Zinsen zur Unterhaltung der Stiftungsgebäude verwandt werden.
In den ältesten Urkunden, in welchen der Ort vorkommt, wird er Albospach, Alpolsbach geschrieben. Altlöwensteinischer Besitz ergibt sich aus Folgendem. Richinza, der Tochter des Grafen Gottfried von Löwenstein, eines der letzten Glieder des ältesten Löwensteiner Geschlechtes, und Gattin Bertholds, des letzten Herrn von Neuffen aus der Neuffener Linie, gehörte ein umfangreiches Heirathsgut allda. Sie schenkte noch bei Lebzeiten ihres Gatten mit dessen Einwilligung dem Kloster Weiler bei Eßlingen alle ihre hiesigen Besitzungen mit allen Rechten Gerechtigkeiten und Zugehörden; nach ihres Gatten Tode erneuerte und bestätigte sie diese Schenkung den 28. Januar 1291 vor dem Prior des Predigerklosters in Eßlingen und verschiedenen Edelleuten und Bürgern jener Stadt, behielt sich für ihre Lebenszeit die Nutznießung gegen 1 Pfd. Heller Jahreszinsen vor und bestimmte, daß ihr Schwager Konrad von Weinsberg und seine Söhne das Geschenkte für 400 Pfd. Heller sollten einlösen dürfen (Besold Virg 447). Allein in der Folge kam es zu Streitigkeiten zwischen Richinza und dem Kloster einerseits und der Deutschordenskommende zu Winnenden andererseits, welcher Richinza (in einer nicht mehr vorhandenen Urkunde) ebenfalls Schenkungen dahier gemacht hatte. Dieselben wurden den 9. September 1292 durch Schiedsrichter dahin beigelegt, daß dem Kloster alle sonstigen Besitzungen Richinzas zu Allmersbach, der Kommende dagegen 4 Huben und ein Lehen mit den Zinsen und Gülten zustehen sollten, wogegen Richinza für den lebenslänglichen Genuß dieser Güter an das Kloster 2, an die Kommende 1 Pfd. Wachs Jahreszins entrichten sollte. Den 20. Juni 1426 verglichen sich das Kloster und die Kommende von Neuem dahin, daß das erstere den Stab im Dorfe haben solle und der Kommende arme Leute, welche auf den von Richinza herrührenden Gütern derselben ansässlg seien, unter dem Gericht und Recht des Klosters stehen, jedoch zu Frohndiensten von ihm nicht sollen angehalten werden dürfen. Noch im Jahre 1576 besaß die Kommende 6 Lehen dahier, allein als Herzog Eberhard III. von Württemberg den 29. September 1665 dieselbe mit allen Zugehörungen kaufte, wird ihr hiesiger Besitz nicht mehr erwähnt.
Eine eigene „Ordnung Gebot und Verbot“ erließ für den Ort obiges Kloster den 2. März 1531, und seine Rechte dahier gab der Vogt von Backnang den 23. Juli 1553 in folgender Weise an: der Ort stehe mit Grund und Boden dem Kloster allein zu, dieses habe daselbst
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/158&oldid=- (Version vom 1.8.2018)