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Seite:OABacknang.djvu/278

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bei Marbach mit der bei Murrhardt verband, lief über das westlich vom Ort gelegene „Heerfeld“, von da durch den Ort, wo sie die Murr übersetzte und weiter auf der linken Seite der Murr nach Murrhardt (s. hier den allgemeinen Theil, Absch. „Römische Alterthümer“). Westlich vom Ort auf dem sog. Kirchhofacker wurden schon menschliche Skelette ausgegraben.

Im Beginne des 12. Jahrhunderts hatten hier (Oppiwiler) Probst und Capitel zu Speier Besitzungen; gegen den Zins aus den Judenquartieren der Stadt Speier vertauschten sie dieselben an den dortigen Bischof, was K. Heinrich V. den 29. Aug. 1114 bestätigte (Wirt. Urkb. 1, 340).

Das Dorf ist schon seit alten Zeiten im Besitze der Familie von Sturmfeder, welcher weiter unten noch ausführlicher gedacht werden wird, als ein reichsunmittelbarer, der Reichsritterschaft in Schwaben Orts am Kocher inkorporirter, dabei aber mit dem württ. Hause kraft des Lehensverbandes zusammenhängender Ort, in welchem Württemberg die Reservatrechte durch das Amt Backnang ausüben ließ. In Folge der Mediatisirung der Reichsritterschaft durch den Schönbrunner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. Dec. 1805 und die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 wurde er Württemberg einverleibt und den 18. Nov. 1806 mittelst einer feierlichen Huldigung von demselben in Besitz genommen. – Aus seiner nicht sehr bedeutenden Geschichte ist noch weiter hervorzuheben der Vergleich zwischen Württemberg und der Fried. Ernst. Doroth. von Sturmfeder als Vormünderin ihres Sohnes Franz Georg, auf der Ludwigsburger Tagsatzung vom 20. April. 1747 angenommen, wodurch manigfache Streitigkeiten über die beiderseitigen Rechte am Orte beigelegt wurden. Diesem Vergleiche zufolge verblieb Württemberg die hohe malefizische und die geleitliche Obrigkeit, die erste mit gewissen Modifikationen, sowie die forstliche Obrigkeit, dagegen der Familie Sturmfeder die niedere Gerichtsbarkeit, und sollte auch der hergebrachten sturmfederschen Rügung und Abstrafung der in eigenen und den Communwaldungen sich zutragenden in die niedere Gerichtsbarkeit einschlagenden Feld- und Waldfrevel kein Eintrag geschehen; die kleine Jagd in einem genau bestimmten Bezirk erhielt Sturmfeder, auch die hohe Jagd wurde dem jetzigen Lehensinhaber und auf jedesmaliges bittliches Ansuchen seinen Nachfolgern zugesagt; mit dem Abzug und der Nachsteuer sollte es wie bisher gehalten und dem Kanton Kocher sein Kollektationsrecht aufrecht erhalten werden (vrgl. auch Groß-Aspach). Die betreffende Steuer betrug i. J. 1759 aus Oppenweiler allein 36 fl. 52 kr. 3 Hllr., aus dem Orte mit seinen Zugehörden: der Rüflensmühle und den Höfen zu Käsbach und Strümpfelbach 50 fl. 33 kr. 3 Hllr.

Nachdem noch im Jahre 1840 der lehenbare Charakter der

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/278&oldid=- (Version vom 1.8.2018)