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Seite:OABacknang.djvu/291

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zuvor auf einem, früher obigem Stift gehörigen Grund und Boden die Burg erbaut (vergl. Cottenweiler). Den 2. December 1253 stellte Markgraf Rudolf I. von Baden in castro Richenberg eine Urkunde aus (Stälin 2, 347). Die Burg mit Zugehörungen kam um den Wendepunkt des 13. und 14. Jahrhunderts durch Heirath an den Grafen Eberhard den Erlauchten von Württemberg (s. oben VII, 1). Sein Schwager, Markgraf Rudolf III., machte ihm jedoch diesen Besitz streitig und hielt die Burg wirklich im J. 1325 besetzt. Der Graf und hauptsächlich sein Sohn Ulrich schritten zur Belagerung, allein der letztere wurde durch den Erzbischof Matthias von Mainz, der seinem Vetter dem Markgrafen zur Hülfe kam, zurückgeschlagen, und Eberhard starb im Verdruß darüber (Stälin 3, 168). Doch kam Reichenberg bald wieder an Württemberg und wird im Jahr 1420 als der Herrschaft Eigen aufgeführt (Stälin 3, 418). Im Jahr 1439 verpfändeten die Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg auf Wiederlosung an die Gebrüder Werner und Peter Nothaft zu Hochberg die Feste Reichenberg nebst einer Reihe von Dörfern und Weilern. Es sind dies theilweise heutzutage Parzellen der Gemeinde Reichenberg: dieser Weiler selbst, Reichenbach, Ellenweiler, Reutenhof, Schiffrain, Dauernberg, Aichelbach, Zell, Rohrbach, theilweise Orte des O.-Amtes Backnang: Steinbach, Fischbach, Häßlachhof, Rottmansberg, Heiningen, Waldrems, Heutensbach, Cottenweiler, Mittel-, Unterbrüden, Unter-, Ober-Weissach, Wattenweiler, Kallenberg, Lutzenberg (s. dieses), Schlichenweiler, Sachsenweiler, endlich die abgegangenen Orte: Rodmannsweiler (Bei Rudersberg, O.-A. Welzheim), Greusen (an diesen abgegangenen Ort erinnert wohl heutzutage noch der 1/4 Stunde nordöstlich von Groß-Aspach gelegene Wald Größe) und Reussen (?). Von der Pfandsumme im Betrag von 3000 fl. sollten 2500 fl; baar erlegt, der Rest sollte an Reichenberg verbaut werden (Steinhofer 2, 808). Diese Verpfändung dauerte jedoch nicht lange, denn den 7. April 1455 verkaufte Graf Ulrich von Württemberg als Lehen unter Vorbehalt des Öffnungsrechts das Schloß Reichenberg mit einigen dazu gehörigen Dörfern, Weilern, Höfen, Leuten, Gülten und Gütern – zu Reichenberg, Reichenbach, Ellenweiler, Fischbach, Dauernberg, Schiffrain, Reuten, Aichelbach, Zell, der Hälfte an Burg und Burgstall und an der Weiherstatt zu Oppenweiler, dem abgegangenen heutzutage noch als Flurbezeichnung vorkommenden Hofe Katzenbach (Gem. Rietenau) – an Erenfried von Schöchingen um Haus, Hofraithe und Gesäß zu Göppingen, das Gericht zu Jebenhausen und 401 Pfund Heller (vrgl. Steinhofer 2, 970). Eine weitere Vererbung des Lehens in der Familie Schöchingen ist nicht bekannt, scheint auch nicht stattgefunden zu haben. Im Jahre 1517 erscheint bereits wieder ein württ. Forstmeister zu Reichenberg (Sattler Herzoge 1, 233), wie

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/291&oldid=- (Version vom 1.8.2018)