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hatte bis jetzt jedoch vielfach nicht den gewünschten Erfolg, da die bäuerliche Bevölkerung an den althergebrachten Gebrauch von Wald- namentlich Laubstreu gewöhnt ist und auch ihren meist unentgeltlichen Bezug dem Ankauf von Nadelreis vorzieht. Die Gräserei wird, soweit sie mit der Forstkultnr vereinbar ist, gestattet und ausgeübt. Wildobst und Eckerich ist nicht von Belang und von wildwachsenden Beeren werden nur die Heidelbeeren in größerer Masse gesammelt und zur Branntweinbrennerei benützt. Harznutzung findet nicht statt.

Der Holztransport geschieht je nach der Jahreszeit entweder auf der Achse oder mittelst Schlitten. Der früher schwunghaft betriebene Murrscheiterfloß, welcher alljährlich Tausende von Klaftern aus dem Bezirk selbst und den angrenzenden verbrachte, liegt seit neuerer Zeit, nachdem der Bau von Eisenbahnen dem holzreichen Schwarzwald die Konkurrenz ermöglichte, sehr darnieder und wird wohl mit Vollendung der Bahn Calw–Nagold sein Ende erreicht haben.

Die Flößerei auf der Murr und ihren Zuflüssen veranlaßte zu den verschiedensten Zeiten Streitigkeiten und weitläufige Verhandlungen. Schon den 5. April 1469 wurde zwischen Württemberg und der Pfalz unter Zuziehung der Stadt Heilbronn deßhalb ein Vergleich abgeschlossen (abgedruckt in Zeitschr. für Gesch. d. Oberrheins 11, 263). In der Folge erwarb sich besondere Verdienste um die Floßbarmachung der Murr, der Lauter und ihrer anderen Zuflüsse der Vogt zu Bottwar, Trautwein Vaihinger von Schönthal, der auch den 6. April 1517 für sein Floßwesen einen Freiheitsbrief von Herzog Ulrich erhielt. Allein es reihten sich hieran mancherlei Streitigkeiten, welche die Vergleiche mit der Stadt Backnang vom 4. Mai 1517, mit Burkard von Sturmfeder vom 11. August und 10. Dec. 1517, mit den Grafen von Löwenstein vom 26. September 1517 und 12. September 1532, zur Folge hatten. Vaihingers Rechtsnachfolger, Hans Heinrich Schärtlin, verkaufte diese Floßgerechtigkeit in den Jahren 1555 und 1562 an die Stadt Marbach, welche deßhalb mit der Stadt Backnang wiederholt in Proceß kam und sich zuletzt den 22. Juli 1629 verglich. Aus der Geschichte der späteren Verwicklungen in diesem Flößereiwesen sind zu nennen die Recesse wegen des Brennholzhandels und -flößens vom 8. April 1684 und 11. Jan. 1688, sowie der Vergleich zwischen Marsilius Franz von Sturmfeder und der Stadt Marbach vom 10. Mai 1729 (vergl. Pfaff, Wirt. Gesch. 2. Aufl. 2, 413).

Das Holzerzeugniß des Bezirks übersteigt das Bedürfniß der Bewohner um ein Namhaftes, und es findet eine ziemlich bedeutende Ausfuhr von Brenn- und Nutzholz, letzteres theils roh, theils zu Pfählen, Brettern, Besen etc. verarbeitet, nach Ludwigsburg, Heilbronn und auf die Holzmärkte in Winnenden, Ilsfeld, Marbach, Oberstenfeld, Steinheim etc. statt. Nur das Erzeugniß an Gerberrinde

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 079. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/79&oldid=- (Version vom 1.8.2018)