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vom Markgrafen Karl von Baden-Durlach am 5. Nov. 1726 dem Grafen Wilhelm Reinhard von Neipperg verliehenen, gegeben. Den 27/28. Sept. 1753 verglichen sich nun aber Markgraf Karl Friedrich von Baden und der genannte Graf von Neipperg dahin, daß, solange der Graf und dessen eheliche männliche lebensfähige Leibeserben vorhanden sein werden, das lehensherrliche Obereigenthum samt dem ganzen Feudalnexus quiesciren und in soferne aufgehoben sein solle, mithin der Graf und seine Erben die bisher zu Lehen empfangene Burg Klingenberg und beide Dörfer Klingenberg und Adelshofen (bad. B. A. Eppingen) in Zukunft ebenso als ihr freies Eigenthum inne haben, nutzen und behalten, folglich auch nicht schuldig sein sollen, das Lehen bei den gewöhnlichen Fällen zu muthen, zu empfangen, oder einigen Dienst, er habe Namen, wie er wolle, davon zu leisten. Beim Mangel solcher Descendenz solle der Heimfall ipso jure eintreten. Die Güter sollen integrirende Bestandtheile der Markgrafschaft Baden-Durlach bleiben und weder ganz noch zum Theil verpfändet, versetzt, veräußert, geschmälert, mit Lasten belegt oder sonst deteriorirt werden dürfen: bei Strafe des Verlusts des Lehens. Den 14. Jun. 1754 wurde dieser Vergleich vom Kaiser Franz I. bestätigt.

Das Dorf Klingenberg entwickelte sich allmählig unterhalb der Burg, als deren Zugehörung, ohne daß sich dies im Einzelnen genauer feststellen ließe. Die Ober- und Herrlichkeit, d. h. das jus circa sacra, alle malefizische, auch hohe und niedere Civiljurisdiktion, besaß die Familie Neipperg. Ein wirkliches Hochgericht bestand zwar nicht, doch war ein hiezu gewidmeter Gerichtsplatz vorhanden. In Criminalsachen wurde nach der peinlichen Halsgerichtsordnung K. Karls V., in Civilsachen nach dem gemeinen Recht gesprochen, ausgenommen Testaments-, Erb- und Gantfälle, für welche das württembergische Landrecht angewandt wurde. Zur Abhandlung der Municipalsachen war ein mit einem Schultheißen und 6 Richtern besetztes Gericht vorhanden; auch gab es eine eigene Dorfordnung. Die evangelisch-lutherische Confession war die hier allein recipirte.

Das Ortswappen ist das neippergische.

Aus der Geschichte des Ortes kann folgendes hervorgehoben werden: Am 26. Mai (25. Jun.) 1693 rückten Franzosen vom Heere des Marschalls de Lorge an den Neckar vor, bezogen ein Lager bei Böckingen, Klingenberg und Groß-Gartach, unterhielten an diesem und dem folgenden Tage ein heftiges Feuer gegen die Stellung des Markgrafen von Baden, aber mit sehr geringem Erfolge. Am 28. Mai (7. Jun.) rückten mehrere Abtheilungen Franzosen durch die Schlucht bei Klingenberg an den Neckar, um den Übergang zu versuchen; sie begannen 2 Brücken zu schlagen, wurden aber durch eine Abtheilung des markgräflichen Heeres mit Geschützfeuer so kräftig

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 301. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0301.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)