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über die staatsrechtlichen Verhältnisse des vormals reichsunmittelbaren Adels Anwendung (Reg.-Bl. v. 1823 S. 292).

Außer dem schon genannten Lehengut Massenbach hatte die Familie noch folgende unbedeutendere oder mehr vorübergehende Besitzungen:

1. In Württemberg. Im O.-A. Brackenheim: zu Nordheim und Rodbach (s. diese). – Im O.-A. Backnang: Schloß Ebersberg in den 50er Jahren des 16. Jahrhunderts von Wilhelm von M. erworben und fortan im Besitz der Familie, bis es Valentin von Helmstädt als Gemahl der Helene Marie von M. in deren Namen den 4. Juli 1606 verkaufte (O.-A.-Beschr. Backnang 175). – Im O.-A. Heilbronn: seit 1391 Antheil an der Vogtei Dorf und Gericht zu Groß-Gartach als kurpfälzische Lehen (s. ob. und O.-A.-Beschr. Heilbronn 301). – Im O.-A. Leonberg: zu Hemmingen württembergische Lehen; im J. 1407 verkaufte Friedrich von M. 1/6 des Zehenten an Wein und Korn und ein Höfle allhier, den 25. Apr. 1417 stellte Berthold v. M. über ein Gesäß und Hofraithe, 1/6 des Zehenten, 1 Hof und 5 Hofstätten, 1/18 an der Vogtei samt einer Gült aus einem Hof und Friedrichs von M. Antheil an der Burg einen Revers aus, allein den 15. Febr. 1449 verkaufte ein jüngerer Berthold von M. seine hiesigen 2 Höfe, die Massenbachshöfe genannt, und zwei Theile am Korn- und Weinzehenten, auch an den Weingärten, Umgeld, Holz und an der Vogtei und alle Güter und Gülten daselbst nebst der Losung zum dritten Theil um 440 fl. Rh. und 12 Pfd. 2 Sch. Hllr. an den Grafen Ludwig von Württemberg. Zu Münchingen: die Hälfte des Zehenten bis 1339 (Klunzinger 4, 82).

2. In Baden. B.-A. Bretten: Gochsheim und Bahnbrücken (s. ob.); 1/3 des Dorfs Rinklingen mit Vogtei und Gericht bis zum J. 1478 (Widder Beschr. der Churpfalz 2, 218). – B.-A. Eppingen: zu Schluchtern (s. ob.). – B.-A. Sinsheim: Antheil an der Burg Neuenhaus bei Ehrstädt seit 1333 (s. ob.), ferner das Dorf Adersbach jedenfalls seit 1344 (Sattler, Gr. 1. Forts. Beil. S. 123). Im J. 1420 verkaufte Eberhard von M. die halbe Burg Neuenhaus und das halbe Dorf Adersbach an seinen Schwiegersohn Berthold von Sachsenheim und im J. 1541 vertauschte Philipp von Neuenhaus die zweite Hälfte von Adersbach an Philipp von Gemmingen gegen dessen halbe Burg Neuenhaus samt dem Bauhof daselbst sowie dem Schafhaus zum Eybenberg und halben Dorf Ehrstädt, worauf er den Bauhof an Plicker Landschad von Steinach für 1000 fl. versetzte und die neuerworbenen Güter Württemberg für seine verkauften als Lehen auftrug, somit von nun an im württembergischen Lehenbesitz der ganzen Burg Neuenhaus und des halben Dorfs Ehrstädt erscheint. Nach dem Tode des Hans Philipp von Neuenhaus wurde das heimgefallene Lehen im J. 1580 von Württemberg anders verliehen.

3. In Preußen werden zu verschiedenen Zeiten verschiedene Güter im Besitze der Familie aufgeführt. Insbesondere erhielt der obengenannte Christian von M. im J. 1799 als Dotation außer einigen anderen Gütern, welche er später wieder verkaufte, im Regierungsbezirk Posen das Gut Bialokosz nebst Vorwerk Polko, sein Sohn Georg Sylvius erwarb dazu noch von seinem Schwager Rappard die Herrschaft Pinne und die Rittergüter Jakobowno und Konino in demselben Regierungsbezirk, trat aber alle diese Güter im J. 1871 an seine Söhne ab und zog sich nach Massenbach zurück.

Zu der Gemeinde gehören:

Wilhelmsthal, liegt freundlich am Anfang eines kleines

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 317. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0317.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)