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Gärten und Fischweihern. Es stand dem Deutschmeister zu mit aller hoher und niederer Obrigkeit, Gebot und Verbot, Frohndiensten, Steuer, Schatzung und allen anderen Beschwernissen, Rechten und Gerechtigkeiten, Freiheiten und Eingehörungen. Der Deutschmeister oder an seiner Statt jedweder anwesender Kommenthur zu Horneck hatte Schultheißen, Gericht und Rath, auch Bürger auf- und anzunehmen und zu entsetzen. Der genannte Kommenthur hielt das Ruggericht und hatte statt des Deutschmeisters Gebot und Verbot im Flecken, in dessen Abwesenheit hatte letzteres der Amtmann zu Stocksberg oder der Schultheiß. An Zehenten hatte der Orden die Hälfte des großen Fruchtzehnten, von der anderen Hälfte 2/3 das Kloster Rechentshofen, beziehungsweise die geistliche Verwaltung Brackenheim, 1/3 die Frühmeßpfründe zu Niederhofen, vom Weinzehenten der Orden 7/8, die genannte Frühmesse 1/8, den kleinen Zehenten bezog der Pfarrer. Die große Jagd auf Stocksberger und Stockheimer Markung stand nach dem Vertrag von 1598 Württemberg zu, die kleine diesem und dem Orden gemeinschaftlich, wenn jedoch der Deutschmeister in Person auf Stocksberg residirte, durfte württembergischer Seite solange die Jagd nicht ausgeübt werden.

Der Orden besaß hier noch mehrere Hofgüter, welche als Erblehen hinausgegeben waren, und verschiedene Gefälle. Außerdem aber gehörten noch in dieses Amt: in einem gewissen versteinten Bezirk der Frucht- und Weinzehente, jährliche Hellerzinse und Hofgülten zu Klein-Gartach, Hofgüter zu Botenheim, Hausen, Klein-Gartach, sowie Gefälle an Hühnern, Gänsen, Hellern, Landachtfrüchten u. s. w. zu Brackenheim, Botenheim, Dürrenzimmern, Frauenzimmern, Haberschlacht, Hausen, Leonbronn, Michelbach, Niederhofen, Ochsenberg, Pfaffenhofen, Schwaigern, Weiler, Zaberfeld.

Aus der Geschichte des Ortes und des Schlosses während der Ordensherrschaft verdienen folgende Einzelheiten bemerkt zu werden. Der Orden hatte manche nachbarliche Streitigkeiten mit Württemberg: den 12. Aug. 1438 verglichen sich beide unter Vermittlung des Ludwig von Lanse, Kommenthurs der Ballei Elsaß und Burgund, wegen verschiedener Irrungen in Betreff Stocksbergs und mehrerer Güter und Gülten des Ordens in benachbarten Orten, Brackenheim, Botenheim, Hausen, Klein-Gartach, Zimmern u. s. w., so insbesondere auch dahin, daß das Schloß mit seinem Begriff und das Dorf Stockheim mit seiner Markung, Leuten und Gütern von Steuern, Schatzung, Diensten und allem anderen Württemberg gegenüber frei sein solle, ausgenommen 6 Malter Haber jährlich, welche die von Stockheim der Herrschaft Württemberg zahlen sollten. Eine ganze Reihe von Streitigkeiten ähnlicher Art wurde den 25. März/4. April 1598 verglichen. – Im J. 1448 war das Haus Stocksberg im Verein des St. Georgenschildes. – Die Zerstörung des Schlosses im

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 435. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0435.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)