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schon 1403 das bis Gebenweiler reichende Halsgericht zu Seelach vom Reich zu Lehen trugen, das noch 1513 unter dem Vorsitze des Vogtes auch civilrechtliche Gegenstände „in offenem verbannem Gericht“ verhandelte. Aus einer Zeugenaussage vom Jahr 1580 geht aber auch hervor, daß die Siebenzehner das Gericht „helfen besetzen“, also selbst Richter waren, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß diese Bauern, welche ihre Freiheit auf dem Walde länger behaupteten, im höheren Mittelalter, wo noch kein landesherrliches Gericht bestand (S. 75), ohne Einmischung eines Beamten, in erwähnter Weise Recht sprachen. Die Benennung Siebenzehner kommt urkundlich schon frühe vor. Nach einer Relation vom Jahr 1580, womit neuere Nachrichten zwar hinsichtlich der Orte, nicht aber der Zahlen jedes Orts übereinstimmen, waren Siebenzehner in Vorder-Steinenberg 5, Hinter-Steinenberg 4, Nardenheim 2, Deschenhof 1, Stixenhof 1, Kapf 1, Seelach 2, Altersberg 1. Nach einem Vertrag zwischen Württemberg und Limpurg vom 24. Febr. 1592 stand vermöge alten Herkommens dem Kloster Lorch nicht nur die Grundherrlichkeit, sondern auch das Recht der Besteuerung und „Wehr und Harnisch“ aufzulegen, den Schenken von Limpurg aber die Gerichtsbarkeit und Vogtei zu.

Ein weiteres interessantes Überbleibsel der ehemaligen Bauernverfassung auf dem Walde ist die Waibelhube. Graf Eberhard von Württemberg verlieh 1344 an Johann von Rechberg von Betringen „die „frien Gut, die in die Waibelhub gehörent, vnd die Leut, die da heizzent die frien Lut“ (Leute). Dessen Sohn Wilhelm von Rechberg zu Gröningen, 1362 damit belehnt, verkaufte 1377 die eine und 1410 die andere Hälfte der Waibelhube an die Schenken von Limpurg, welche von da an bis zum Erlöschen des Mannsstammes mit derselben belehnt wurden, worauf, nachdem die Schenken 1557 einen Theil an die Reichsstadt Gmünd abgetreten, der Rest 1713 an Württemberg zurückfiel. Die Waibelhube, auf welche die Oberamtsbeschreibung von Gmünd zurückkommen wird, erstreckte sich in die jetzigen Oberamtsbezirke Gaildorf, Gmünd und Welzheim. An Orten unseres Bezirks gehörten zu derselben: Ruppertshofen, wo schon 1360 ein Gericht der Waibelhube war, Helpertshofen, Hinter-Linthal, Hönig, Holzhausen, Schlechtbach, Thonolzbronn, Vellbach und Waldmannshofen.

Über sonstige deutsche Alterthümer siehe Eichenkirnberg, Götzenmühle, Humberg, Steinenforst und Unter-Gröningen.


    in einen Astbecker (ein langes Messer zum Verkleinern der Tannenäste) umgeschmiedet worden. Löcher, welche vom Galgen und Rad auf dem Gerichtswasen hergerührt haben sollen, wurden erst 1828 aufgefüllt.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_115.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)