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Ferkel, (Land- und halbenglische Race) ein- als ausgeführt werden. Die Mastung ist ziemlich namhaft.

Ziegen werden von Unbemittelten nur wenig gehalten, dagegen ist die Geflügelzucht, insbesondere die Gänsezucht beträchtlich; der Verkauf geht hauptsächlich nach Heilbronn.

Vicinalstraßen führen über Ilsfeld nach Heilbronn und über Beilstein nach Backnang; eine weitere ist nach Wüstenhausen angelegt. Auf der Markung bestehen 3 hölzerne und 2 steinerne Brücken und 4 Stege.

Etwa 1/4 Stunde südöstlich vom Ort stand auf der Flur „Mausepeter“ ein römischer Wohnplatz, von dem schon namhafte Mauerreste, römische Ziegel, Heizröhren etc. ausgegraben wurden. An dieser Stelle zieht ein alter Weg „Mauerweg“ vorüber.

Auenstein hieß ursprünglich Ostheim im Gegensatz zu dem benachbarten Westheim (Kaltenwesten). Daraus wurde Owenstein (so geschrieben 1524. Reyscher Stat. Rechte 227), was Auenstein ausgesprochen und längst auch also geschrieben wird.

Im 12. Jahrh. erscheint das Kl. Hirschau und dessen Priorat Reichenbach allhier begütert (Cod. Hirs. 68b, Wirt. Urk.-Buch 2, 405).

A. war ursprüglich eine freie Gemeinde, niemand hier oberster Vogt oder Herr, auch keine Vogtei oder Gericht allhier (wie es im Urtheilsbrief vom 28. Juli 1400 heißt, Reyscher 216), und noch nach dem Lagerbuch von 1524 entrichtete die „Gemeinschaft zu Owenstein“ nur ein Schirmgeld, 11 Pf. Heller, an Württemberg, 4 Pf. an das Almosen in Beilstein (Reyscher 228), und die Bewohner waren vom Hauptrecht frei; von Alters her jedoch mußten sie zum Schloß Beilstein frohnen und es ist sehr wahrscheinlich, daß die freie Gemeinde in A. sich schon in frühen Zeiten in den Schutz der Besitzer von Beilstein begab, mit dessen Erwerbung 1340 dann auch Württemberg hiesige Rechte erlangte.

Der Grundbesitz war getheilt und größtentheils in den Händen der Herren von Helfenberg (s. unten) und deren Rechtsnachfolger. Um 1400 war der Haupttheil des Orts im Besitz der Herren von Weiler, welche sich auch das Vogtrecht anmaßten, aber auf die Klage des Grafen Eberhard von Württemberg als Besitzers von Beilstein, Heinrichs von Hohenrieth (Heinrieth), als Besitzers von Helfenberg und Hans Sturmfeders nach dem Urtheilsspruch von 28. Juli 1400 darauf verzichten mußten (Reyscher 215). Dieß hinderte jedoch nicht, daß den 6. August 1401 König Ruprecht dem Andreas von Weiler

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0150.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)