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Weiler sind Heimbürgen oder Anwälte mit einigen Geschworenen oder Bürgermeistern bestellt. Jene werden auf den Vorschlag der Einwohner von der Stadt-Direction ernannt und haben kleinere polizeiliche Excesse selbst abzurügen; diese werden von den Einwohnern gewählt und haben zunächst über die Sitten zu wachen. Die Aufsicht über die auf Canstatter Markung liegende Bade-Anstalt in Berg hat nach besonderer Übereinkunft das Stadt-Polizei-Amt zu führen. Dem Stadt-Polizei-Amte steht ein von dem Gemeinderathe gewählter Stadt-Polizei-Amtmann mit 3 Polizei-Commissären und 3 Bureau-Assistenten vor. Die weiteren städtischen Beamten sind: 1 Stadt-Pfleger mit 1 Buchhalter, 3 Raths-Schreiber mit 1 Controleur in Unterpfands-Sachen, 1 Registrator mit 1 Assistenten, 2 Steuersätzer, 2 Steuer-Einnehmer, 1 Stadt-Baumeister mit 1 Stadt-Bauführer, 1 Stadt-Förster mit 1 Wald-Schützen, 1 Brunnen-Meister; ferner 1 Ober-Marktmeister, Güterbestätter und Aich-Amts-Vorstand mit 2 Aichern, 1 Kornhaus-Inspector, 1 Güterbuch-Commissär, 1 Stadt-Wundarzt, 1 Laternen-Inspector. Für die Fleischschau sind 3 Metzgermeister, für den Felduntergang 5 Weingärtner etc. bestellt. Die Beamten und Diener der Polizei, und die an den Kranken-, Armen- und Lehr-Anstalten, sind hienach erwähnt. Den Aufwart-Dienst besorgen 1 Hausmeister, 3 Unter-Offiziere und 12 Aufwärter (ehemalige Stadt-Soldaten). 1

Nach der Ministerial-Verfügung vom 17. October 1822 besteht der Stiftungsrath aus sämmtlichen Stadt-Geistlichen, einschließlich derer von den Weilern, dem Gemeinderathe und den 3 Stiftungs-Pflegern. Die Geschäfte leiten, da der Stifts-Prediger seiner anderen Geschäfte wegen der Theilnahme enthoben ist, der Stadt-Dekan und der Stadt-Schultheiß. Der Kirchen-Convent, als beständiger Ausschuß des Stiftungsrathes, ist aus den beiden Vorständen, 4 nach gewisser Reihenfolge berufenen geistlichen und 4 aus seiner Mitte gewählten weltlichen Mitgliedern des Stiftungsrathes zusammengesetzt. Da er zugleich Orts-Schul-Behörde ist, so hat auch der städtische Schul-Inspector, welcher die Volks-Schulen, mit Ausschluß derjenigen in den Weilern, unmittelbar leitet, im Übrigen aber dem Stadt-Dekan untergeordnet ist, in dem Kirchen-Convent Sitz und Stimme. Derselbe ist zugleich Schul-Conferenz-Direktor für den Stadtdirektions-Bezirk. Handelt es sich von der Verwaltung einer blos für die gottesdienstlichen Zwecke der lutherischen Kirche bestimmten Stiftung, so hat der katholische Stadt-Pfarrer sowohl im Stiftungsrathe, als auch im Kirchen-Convent abzutreten. Seine Mitglieder bilden im Verein mit den ersten Stadt-Geistlichen und einigen Mitgliedern des Pfarr-Gemeinderathes

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0263.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)