Seite:OAStuttgartStadt0338.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Geistlichen Wittwenkasse (früher Fiscus charitativus genannt) waren 1852/53 die laufenden Einnahmen 88.892 fl. 38 kr., die Ausgaben 76.518 fl. 38 kr., das Vermögen 458.591 fl. 53 kr., die beitragenden Mitglieder 970; im Genuß standen 340 Wittwen und 162 Waisen.

Diesen reihen sich mehrere hier domicilirte allgemeine, gleichfalls auf Gegenseitigkeit gegründete, Privat-Anstalten[1] an:

Die allgemeine Privat-Wittwen- und Waisen-Pensions-Anstalt, g. 1825 (zuerst in Rottenburg). Zweck: Unterstützung von Wittwen und von Waisen bis zum 14. Lebensjahre. Nicht auf Württ. beschränkt. In Ulm und Tübingen sind Filial-Ausschüsse und Filial-Kassen. Die Mitglieder bezahlen a) Eintrittsgeld bis zum 40. Jahre per Actie 25 fl., welches bis zum 60. Jahre, wo keine Aufnahme mehr zulässig ist, je um 1 fl. vom Jahr steigt; b) Jahresbeiträge je nach dem Alter der Frau im Verhältniß zu dem des Mannes 1 fl. 36 kr. bis 6 fl. 40 kr. per Actie, deren bis zu 16 genommen werden können; c) Verwaltungskosten beim Eintritt 1 fl. 36 kr. per Actie. Für jede Actie hat die Wittwe dermalen 18 fl. Pension und 2 fl. Zuschuß zu beziehen, wenn der Mann 5 Jahre lang bezahlt hat; stirbt er früher, so erhält sie für jedes der 5 Jahre 1/5 dieser Pension. Vater- und Mutterlose Waisen genießen bis zum 14. Lebensjahre zusammen die Portion ihrer Mutter. Am 1. Januar 1853 standen bei 407 activen M. 194 Wittwen und 6 Halbwaisen im Genusse, mit beziehungsweise 911 und 13 Actien. V. 285.375 fl. Bis Ende 1852 wurden an Pensionen und Zuschüssen 214.754 fl. 58 kr. bezahlt. Die Rechenschaftsberichte werden durch den Schwäb. Merkur versendet.

Unterstützungs-Anstalt des K. Landjäger-Corps für Wittwen und Waisen und solche Landjäger, welche wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit mit einem Land-Invalidengehalt entlassen werden, 1842 g. Alle Mitglieder des Corps, mit Ausnahme der Offiziere, sind einzutreten verpflichtet. Die Verwaltung leitet der Commandant; ein Ausschuß wird nur im Falle der Abänderung der Statuten berufen. Der Beitrag ist 1 kr. vom Gulden Löhnung; M. 586, E. 4000 fl., V. 26.667 fl., wozu der Staat 2093 fl. beitrug. Vorerst erhält eine Wittwe höchstens den 10fachen Betrag der Jahreseinlage ihres Mannes, und jede Waise 1/5 desselben als Pension. Von 1842/53 wurden 32 Wittwen, 78 Waisen und 2 invalidirte Landjäger mit zusammen 13.077 fl. bedacht.

Verein zu Unterstützung der bei der Eisenbahn-Verwaltung angestellten Diener und ihrer Hinterbliebenen, g. 1846 von der K. Eisenbahn-Commission. Die Diener, welche keine Staatsdiener-Pensionsrechte im Sinn des § 3 der Dienst-Pragmatik genießen, sind, ausschließlich der Telegraphisten, zum Eintritte berechtigt und verpflichtet. Die Verwaltung hat der Verein der Eisenbahn-Commission übertragen; er übt aber durch einen Ausschuß gewisse Rechte aus; der Eisenbahn-Hauptkassier führt die Kasse. M. 442, davon 53 in Stuttgart. Die Jahresbeiträge sind 2 % des Gehaltes; auch hat der Staat die gesetzliche Anstellungs-Sportel mit 10 % dem Vereine überlassen. An Unterstützungen können die Diener bis zu 60 % des Gehalts erhalten; die Wittwen erhalten 1/4 dieser


  1. j. P. = jurist. Persönlichkeit; M. = Mitgliederzahl ; g. = gegründet; E.= Einnahmen; A. = Ausgaben, soweit nichts Anderes bemerkt ist, von 1852/53; V. = Capital-Vermögen.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 338. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0338.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)