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Wirkungskreis der Stadt-Direction in Unter-Ordnung unter die Regierung des Neckar-Kreises auf den Geschäftskreis eines Oberamts zurückgeführt wurde, während, mit den Befugnissen eines Oberamts-Gerichts, das Criminal-Amt und das Stadt-Gericht in die Straf- und die bürgerliche Rechts-Pflege sich zu theilen hatten. Das 1820 errichtete Pupillen-Amt ging jetzt von der Stadt-Direction hinsichtlich der Exemten erster Classe an das Ober-Tribunal und hinsichtlich der Exemten zweiter Classe an das Stadt-Gericht über, wurde aber durch das Gesetz vom 17. August 1849 für aufgehoben erklärt. – Die neugeschaffene Stelle des Orts-Vorstehers wurde 1820 erstmals durch Wahl der Bürgerschaft (von 3 Candidaten, wovon die Regierung einen ernannte) besetzt und dessen Amtstitel 1822 von „Oberbürgermeister“ in „Stadtschultheiß“ verwandelt, welchen nun auch der seit 1833 im Amte befindliche Stadtschultheiß v. Gutbrod führt. – Durch die K. Verordnung vom 10. Januar 1850 wurde das Gerichts-Notariat, in welches 1826 die Stadt-Schreiberei umgebildet worden war, unter drei Gerichts-Notare für die Stadt und einen Amts-Notar für die Weiler vertheilt. Die Raths-Schreiberei wurde gleichfalls 1826 geschaffen. – Für die städtische Polizei-Verwaltung trat 1753 eine herrschaftliche Polizei-Deputation, wovon der Vogt Mitglied war, ins Leben, welcher die schon 1764 erwähnten zwei Polizei-Commissäre untergeordnet waren. Im J. 1799 ging zwar die Polizei an das Stadt-Oberamt zurück, stand jedoch nun unter der Direction des Geheimenraths-Präsidenten, und seit 12. Januar 1808 unter einer für Stuttgart und Ludwigsburg errichteten Ober-Polizei-Direction, bis mit Aufhebung dieser Behörde im Jahr 1817 die Polizei-Verwaltung der Königlichen Stadt-Direction überwiesen wurde, welcher dieselbe auch durch Vertrag der Stadt mit der Regierung, in dessen Gemäßheit jene zu den Kosten 5000 fl., seit 1846 aber 7000 fl. jährlich beizutragen hatte, verblieb, obgleich nach den Edicten vom 31. Dec. 1818 und 1. März 1822 die Stadt zu Polizei-Ausübung berechtigt worden war. In Folge des Gesetzes vom 6. Juli 1849 jedoch verwaltet die Stadt die Orts-Polizei wieder. – Von den Finanz-Beamtungen wurden 1807 die Pflege des Klosters Bebenhausen, die Stifts- und Geistliche Verwaltung und die Bau-Verwaltung mit der Kastkellerei verbunden und so das Stadt-Cameral-Amt geschaffen. – Der Magistrat wurde am 16. Februar 1813 neu organisirt, und bestand nun, unter dem Vorsitze des Stadt-Directors, aus 2 Bürgermeistern, 10 Raths-Verwandten und 2 Suppleanten; nachdem derselbe 1816 wieder

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 437. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0437.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)