Seite:OberamtEllwangen 275.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Blutzehnten: Pfarrei Bühlerthann. Vetterhöfe: die Herrschaft hat den großen und Erdbirnzehnten ausschließlich; im Sommerfeld den halben Zehnten von Flachs- und Hanfäckern, den Wickenzehnten und den mit Haber vermischt gebauten Erbsen- und Linsenzehnten vom Sommerfeld allein. Die Pfarrei Bühlerthann kleinen Zehnten in der Brache.

4. Bühlerzell: der Staat großen Zehnten ad 1/2, Novalz., unflürlich gebaute Früchte, sowie Erdbirn ad 1/2, ferner den Wickenzehnten mit Ausnahme einiger geschlossener Bauernhöfe, die der Pfarrei ganz zehntbar sind. Die Pfarrei hatte ferner die andere Hälfte vom großen, kleinen und Erdbirnzehnten zu beziehen, die Hanfländer sind zehntfrei. Grundherrliche Gefälle hatten anzusprechen außer dem Staat die geistliche Verwaltung Ellwangen, Kaplanei Kottspiel, der Heilige in Ober-Fischach. Benzenhof: wie bei Bühlerzell, den kleinen Zehnten hat die Pfarrei allein zu beziehen. Eichberg ebenso, Gantenwald dto., Gerabronn, Heilberg dto., Hinterwald die Pfarrei Adelmannsfelden für den großen und kleinen Zehnten. Hochbronn: der Staat für den großen, die Pfarrei Adelmannsfelden für den kleinen Zehnten. Holenstein wie Bühlerzell, Kammerstatt dto., Mangoldshausen, Röhmen: Pfarrei Adelmannsfelden für den großen, kleinen und Heuzehnten. Schönbronn: Pfarrei Bühlerzell für den großen, kleinen Obst- auch Blutzehnten ad 1/20. Senzenberg wie Bühlerzell. Spatzenhof: Pfarrei Adelmannsfelden für den großen, kleinen und Heuzehnten. Spitzenberg: Pfarrei Adelmannsfelden und Bühlerzell für den großen und kleinen Zehnten. Steinbühl: Pfarrei Ober-Gröningen für den großen, kleinen und Obstzehnten.

5. Dalkingen: der Staat für den großen Zehnten von dem Maierhof des Anton Kraus, sowie von dem Neugereut, das Hagenlöchle genannt. Pfarrei Dalkingen für den kleinen Zehnten vom Hagenlöchle. Hospital Dinkelsbühl für den übrigen großen Zehnten.

6. Ellenberg: der Staat für den großen, die Pfarrei für den kleinen nebst Flachs-, Hanf- und Rübenzehnten. Bautzenhof: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten und die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte; die Pfarreien Ellenberg und Stödtlen für den kleinen in der Brache, auch Hanf-, Flachs- und Rübenzehnten in den geschlossenen Feldern. Birnhäusle: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten und die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte; die Pfarrei Ellenberg für den kleinen Zehnten in der Brache und den von Hanf, Flachs und Rüben i. d. g. F.; Gefälle hatten weitershin zu beziehen der Spital in Dinkelsbühl. Breitenbach dto., Dietlesmühle dto., Eiberg, Georgenstadt, Gerhof wie Bautzenhof. Haselbach: der Staat für den großen Zehnten und die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte, sowie die Erdbirn in den geschlossenen Feldern. Pfarrei Röhlingen für den kleinen Zehnten in der Brache, sowie die daselbst gebauten Erdbirn. Hintersteinbach: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten und kleinen Zehnten in den geschlossenen Feldern. Pfarrei Ellenberg nachher Stödtlen für den kleinen Zehnten in der Brache dto. Flachs-, Hanf- und Rübenzehnten in den geschlossenen Feldern. Gefälle bezog auch der Spital Dinkelsbühl. Kraßbronn wie Birnhäusle, Muckenthal dto., Rothhof. Schmalenbach gibt keinen Zehnten. Schweizer- (früher Hirschberger-) Hof wie Birnhäusle. Zwiebelshof wie Hintersteinbach.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 275. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_275.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)