Seite:OberamtEllwangen 440.jpg

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der neuen Stiftung erfolgen. Dasselbe förderten zunächst verschiedene Bewilligungen von Seiten der Kaiser, einige auch von Seiten der Päpste. So nahm Kaiser Ludwig der Fromme auf die persönlich vorgetragene Bitte des Bischofs und Abts Hariolf unter ausdrücklicher Berufung auf die Schutzverleihung seines Vaters Karl den 8. April 814 [1] zu Aachen nach Rath der Bischöfe und mit Einwilligung seiner Getreuen in der ersten Urkunde, welche uns aus der Zeit nach seiner Erhebung zum Kaiser bekannt ist und sich zum Theil noch in alterthümlichen, mehr den Urkunden seines Vaters ähnelnden Formen bewegt, das Kloster von Neuem in seinen Schutz, verlieh ihm für sich und alle seine Besitzungen Freiheit von jeder richterlichen und sonstigen Amtsgewalt, so daß jedweder Gerichtsperson der Eintritt auf sein Gebiet oder seine Besitzungen verboten sein sollte, sowie das Recht freier Abtswahl nach dem Tode des Abts. Sodann schenkte er ihm den 21. August 823 das Kloster Gunzenhausen an der Altmühl mit allen Zellen und sonstigen Zugehörden [2]. König Arnulf bestätigte am 5. Juni 894 [3] um des Seelenheils seines Vaters König Karlmanns und seiner anderen Vorfahren, sowie seines eigenen willen wie die anderen von seinen Vorfahren verliehenen Vergünstigungen so insbesondere das Recht der freien Abtswahl. Ähnlich Kaiser Otto I. den 15. August 961 [4]. Unter Berufung auf die Schutzverleihung seiner Vorgänger, namentlich seines Großvaters und seines Vaters – letztere ist nicht mehr erhalten – nahm Kaiser Otto III. am 9. August 987 auf Bitte seiner Gemahlin Theophano und auf Verwendung u. a. des schwäbischen Herzogs Konrad das Kloster von Neuem in seinen Schutz, bestätigte seine Immunität von jeder richterlichen oder sonstigen Amtsgewalt, die Verwaltung der weltlichen Geschäfte, so namentlich der Gerichtsbarkeit, durch den Vogt, welcher, wenn der Abt nicht aus triftigen Gründen seine Berufung wünschte, nur dreimal im Jahr mit nicht mehr als 12 Pferden das Kloster zum Zweck der Gerichtssitzung zu betreten haben sollte u. s. w. Da das Kloster manche Angriffe auf seine Freiheiten zu erleiden hatte, verlieh ihm


  1. Ein Original ist nicht mehr vorhanden, nur eine Abschrift aus dem Ende des 9. Jahrhunderts.
  2. Die älteste Originalurkunde des württ. Haus- und Staatsarchivs.
  3. Die Urkunde ist nur noch in einer beträchtlich jüngern deutschen Übersetzung vorhanden.
  4. In einer nicht vollständig rein erhaltenen Abschrift.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 440. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_440.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)