Seite:OberamtEllwangen 444.jpg

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der Erhebung zum Kaiser am 25. April 1454 wieder allgemein alle Gnaden, Regalien u. s. w., speziell diejenigen in Betreff der Exemtion und der Annahme ellwangischer Leute, des Asylrechts, der Wildbanngrenzen und der Klosterlehen. Dazu fügte er noch am 29. letzteren Monats das Recht der rothen Siegelung der vom Kloster ausgehenden Briefe (vergl. Chmel, Reg. Friderici III Nr. 686. 687. 1705. 1706. 3182–3188.)

Von Päpsten trat zuerst Benedikt VII. nach einer in der uns erhaltenen Fassung allerdings unechten Urkunde vom 15. April 979 zu Gunsten des Klosters ein, indem er es auf seine Bitte der unmittelbaren Botmäßigkeit des päpstlichen Stuhles unterstellte (vergl. das Genauere S. 439). Sodann nahm es Eugen III. den 20. Februar 1153 mit allen seinen gegenwärtigen und zukünftigen Besitzungen in seinen Schutz und bestätigte die ihm von den Päpsten und Königen verliehenen Würden, Rechte und Freiheiten; Alexander III. erneuerte dieses Privileg am 31. März 1179 und gestattete die Freiheit der Wahl des Begräbnisses im Kloster; Innocenz IV. traf den 23. Dezember 1253 Vorkehr zum Schutz des Klosters in der ihm ertheilten Bewilligung, nur die in seinen Nutzen verwandten Schulden bezahlen zu müssen; Alexander IV. sprach den 5. Juli 1259 die unmittelbare Stellung unter den päpstlichen Stuhl wiederholt aus; Bonifaz VIII. bestätigte am 13. Januar 1296, Johann XXII am 29. Oktober 1334, Bonifaz IX. am 1. März 1390 und 21. Februar 1396 alle Freiheiten und Immunitäten, welche ihm von früheren Päpsten, alle Freiheiten und Exemtionen von weltlichen Steuern, welche ihm von Königen, Fürsten und sonstigen Getreuen zu Theil geworden, sowie schließlich namentlich alle seine Burgen, Zehenten, Ländereien, Besitzungen und sonstigen Güter. Letztgenannter Papst sah sich außerdem noch veranlaßt, den 5. Juni 1390 und 7. August 1394, sowie den 19. Februar 1396, dem Kloster das erste Mal gegenüber namentlich von benachbarten Adeligen, die es durch Wucher geschädigt haben sollten, die beiden anderen Male gegenüber von weltlichen und geistlichen größeren und kleineren Herren, welche sich in den Besitz ansehnlichen Klosterguts zu setzen gewußt hatten, zu Hilfe zu kommen.

Sodann hatten die Päpste die neugewählten Äbte zu bestätigen, wofür eine Sportel nach Rom zu entrichten war, wie z. B. im Jahr 1453 Johann II. für seine Erhebung zum Abt 203 Goldgulden 15 Schill. an das Kämmereramt des

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 444. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_444.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)