Seite:OberamtEllwangen 451.jpg

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Reichsfürst und werde vom Kaiser mit den Regalien belehnt, das Kloster habe Fürsten, Grafen, Barone und Ritter zu seinen Vasallen, in Folge eines Brandunglücks – des Brandes vom Jahr 1443 – sei es selbst und die klösterliche Disziplin vollständig zerfallen, kein Dormitorium und Refektorium noch andere klösterliche Einrichtungen mehr vorhanden, der Abt wohne auf dem Schlosse außerhalb des Klosters, von Weltleuten umgeben und könne nicht nach klösterlicher Sitte leben, die Mönche leben nicht gemeinsam, sondern in Privathäusern und abgesehen von der Kleidung ganz nach der Weise der Säkulargeistlichen, lassen sich nicht mehr visitiren, besuchen den Gottesdienst fast nicht mehr und machen es selbst dem Bischof unmöglich, sie zur Rückkehr zur mönchischen Disziplin anzuhalten. Da die Gefahr vorliege, viele oder gar alle möchten das Kloster verlassen und dieses dafür aus Rache mit Hilfe ihrer mächtigen Verwandten feindlich angreifen und seiner Güter berauben u. s. w., so sei Unterdrückung der Benediktinerregel und Erhebung des Klosters zu einem weltlichen Kanonikatstift das sicherste Mittel, dem Unheil zu steuern. Am 26. Dezbr. 1459 schickten Abt und Konvent deßhalb noch einen eigenen Abgesandten in der Person des Dekans Georg Stein von Diemantstein an die Kurie und ermächtigten ihn, zum Zweck der Betreibung der Sache daselbst bis zu 1000 Goldgulden aufzunehmen. Der Papst, von den Verhältnissen selbst nicht genauer unterrichtet, legte den 14. Januar 1460 [1] die Sache dem Kardinal-Bischof Peter von Augsburg aufs Gewissen und ermächtigte denselben, wenn er obige Angaben begründet erfinde, die Erhebung zu einer Kollegiatkirche und fürstlichen Propstei mit allen Ehren und Rechten vorzunehmen, in welcher Hinsicht er im allgemeinen die einschlägigen Vorschriften selbst gab. Am 2. April d. J. vollzog der Kardinal die Umwandlung im Anschluß an die päpstlichen Vorschriften. Es wurden eine Propststelle als erste Würde, 12 Kanonikate, 10 Benefizien ohne Seelsorge, sog. Vikariate (Altaristen), für das Kapitel drei Ämter: das Dekanat als erste Dignität nach der pröpstlichen, die Kustodie und Scholasterie als einfache


  1. Die Urkunde (gedr. z. B. Lünig 18, 125 ff.) ist datirt: anno MCDLIX., XIX. Kal. Febr., pontif. nostri anno II.; Pius II. wurde erwählt den 19. August, geweiht den 3. Sept. 1458, und begann in seinen Urkunden das Jahr bald mit Weihnachten, bald mit dem 25. März; unter Berücksichtigung des Pontificatsjahrs kann hier nur an die zweite Berechnung gedacht werden, zu welcher auch allein der Ausstellungsort Mantua paßt.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 451. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_451.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)