Seite:OberamtEllwangen 458.jpg

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der Riten bevollmächtigte den 15. Juni 1589 den Propst Wolfgang, reuige Häretiker, ausgenommen Italiener und Spanier, zu absolviren und verlieh den 23. Januar 1676 Propst Johann Christoph IV. eine ähnliche Vergünstigung. Der Eid der Treue wurde auch dem Papste gegenüber in die Hände eines Bevollmächtigten abgelegt. 1

Wie zu Kaiser und Propst, so dauerte auch das Verhältnis zu Württemberg zunächst fort. Nur als Graf Ulrich in pfälzische Gefangenschaft gerathen war, übernahm der Kaiser am 13. Oktober 1462 den Schutz bis zu seiner Befreiung (Sattler, Grafen 3. Beil. Nr. 21). Nachdem letztere erfolgt war, begab sich Propst Albrecht I. am 25. Februar 1466 mit Dechant und Kapitel unter Anerkennung, daß Graf Ulrich und seine Vorfahren „allwegen Liebhaber, und Aufbringer und gnädige Herren und Schirmer“ des Stifts gewesen und dies manchmal durch die That bewiesen haben, für ihr Stift und ihre Stadt Ellwangen in den Schutz eben des Grafen und seines Sohnes Graf Eberhards, gewährte ihnen ein Öffnungsrecht für Ellwangen, Schloß Kochenburg und ihre andere Schlösser und versprach eine etwa von dem Grafen angeordnete Sparung gehorsam zu halten. Den 14. Juni 1471 erhielt der Graf für sich und seine Erben vom Kaiser zudem noch, allerdings unter Vorbehalt des Widerrufsrechts für seine Nachfolger, das dereinst den Grafen von Oettingen abgekaufte Geleitsrecht um Ellwangen (vergl. S. 447); der Stuttgarter Vertrag vom 22. April 1485, welchem eine Verhandlung im Frühjahr d. J. zu Ellwangen vorausgieng, brachte die Schirmherrschaft von Ulrichs Sohn Eberhard dem J. an Eberhard im Bart (Sattler, Gr. 3, 178 Beil. S. 144) und so wurde dieser den 30. Mai 1485 zum Schirm- und Schutzherrn angenommen. Ebenso Herzog Ulrich den 3. Februar 1502, nach dessen Vertreibung Kaiser Karl V. als Herzog von Württemberg den 4. Dezember 1521, nach Ulrichs Wiedereinsetzung und seinem Übertritt zur evangelischen Kirche derselbe wiederum ganz in der alten Weise den 9./11. August 1540, Herzog Christoph den 13. April/25. Mai 1552 von Dekan und Kapitel zugleich im Namen des künftigen Propstes – so lange stets auf Lebenszeit des Schirmherrn; dann aber, nachdem sich Kardinal-Propst Otto längere Zeit, jedoch vergeblich bemüht hatte, einen Zusatz in den Schirmbrief zu bringen, daß der Herzog des Stifts Unterthanen in Religions- und Profansachen nicht wider den Propst, Dechant und Kapitel schützen noch ihnen einigen Beistand thun solle,

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 458. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_458.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)