Seite:OberamtEllwangen 476.jpg

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zugleich Präsident der Regierung, des Geistlichen Raths und der Hofkammer, der Schul- und Studienkommission.

In den einzelnen Oberämtern hatte Stadt und Amt Ellwangen das Vicedomamt mit dem Vicedom (erste Instanz in Civil- und Kriminalsachen, städtisches Polizeiamt und Stadtkommandantur, Aufsichtsrath für Pflegschaften und Stiftungen), Stadtschultheißen (unter dem Vicedom und zu seiner Unterstützung, so daß sie gemeinschaftlich die wöchentlichen Amtstage hielten), Stadtschreiber, Stadtlieutenant, das Ammanamt für die zunächst der Stadt gelegenen Orte mit dem Amman (zugleich Oberkerzenmeister, d. h. ersten Vorstand sämmtlicher Zünfte in Stadt und Land, welcher in Gewerbsstreitigkeiten zu richten hatte), Amtsschreiber, das Stadtgericht, das aus dem Vicedom (als Präsidenten), Stadtschultheißen, 12 Rathsverwandten und dem Stadtschreiber bestand und unter anderem das jus gladii (aber unter Einholung eines Fakultätsgutachtens) hatte (vgl. S. 163). Die weiteren 5 Oberämter hatten je einen Oberamtmann, früher Obervogt genannt, einen adeligen Herrn, welcher gewöhnlich nicht im Bezirk wohnte, sondern bei Hof ein Amt inne hatte, Amtmann, früher Vogt genannt, welcher als Verwaltungs-, Polizei, Kameral- und Justizbeamter thätig war, in Civilsachen in erster Instanz erkannte, bei Kriminalfällen die Voruntersuchung führte und die Inquisiten der Regierung übergab, und Amtsschreiber.

Den Militärstaat bildeten beim schwäbischen Kreiskontingent 1. bei der Kavallerie: 1 Kornet bei dem fürstl. hohenzollerschen Kürassierregiment, 2. bei der Infanterie: 1 Premiermajor und Hauptmann, 1 Premier-, 1 Secondelieutenant, 1 Fahnenjunker beim gräfl. truchseß-wolfeggischen Infanterieregiment [1]

Beamte des Kapitels waren: in der Stadt der Syndikus, Konsulent, Amtmann, Sekretär, Physikus, Kastner, Holzmeister und Bauamtsverwalter, Registrator, Revisor, Baumeister; auf dem Lande: der Pfleger und Kastner zu Nördlingen, der Amtmann zu Waldstetten, Vogt zu Raustetten, Förster und Schultheiß zu Jagstzell, Förster und Jäger zu Neuler mit 3 Revierjägern. Auch das Kapitel hatte, wohl nur zeitweise, Agenten in Wien und Wetzlar.

Alle Räthe, Edelleute, Diener höheren und niederen Standes mußten katholisch sein (Hofordnung vom 18. Febr. 1622).

Mit den angrenzenden Nachbarn gab es stets viele Streitigkeiten, Verhandlungen und Verträge, insbesondere wegen der Grenzen der Hoheitsrechte, so z. B. mit Ansbach-Brandenburg, namentlich vom 8. November 1510, 4. Oktober 1539, 25. November 1658, 10., 19. Juni 1720, 31. Juli 1749, der Kommende Kapfenburg vom 29. Okt. 1612, 3. Juni 1700 (Freizügigkeit und Nachsteuer betr.), den Grafen von Oettingen (Jagd betr.), der Stadt Aalen (kirchliche Verhältnisse), den Vohenstein u. s. w.

Von allgemeinen Anordnungen der Pröpste können namentlich folgende genannt werden: von Albrecht I. eine Appellationsgerichtsordnung vom 17. Jan. 1474; von Otto die S. 467.


  1. Die Stiftsgeistlichkeit und das Personal des Lyceums und Gymnasiums werden anderweitig aufgezählt.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 476. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_476.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)