Seite:OberamtEllwangen 501.jpg

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nahmen; in einer Supplikation der Evangelischen aus Ottos Zeit unterzeichneten 31 Männer, 5 Frauenzimmer, darunter 2 Witwen; Herzog Christoph von Württemberg spricht einmal in der Mitte der 60er Jahre von 40 Evangelischen, namentlich aber stellte sich im Jahr 1563 heraus, daß der Stadtpfarrer Hans Raitner die Abgefallenen in ihrem „Mißglauben“ bestärkte, sich freilich auch einem ärgerlichen Lebenswandel ergab, so daß er, nachdem er einige Zeit auf der Pfalz zu Augsburg verstrickt gehalten worden, aus seinem Amte übrigens ohne weitere Strafe entlassen wurde. So befahl denn Otto im Anschluß an den Augsburger Religionsfrieden am 12. Oktober 1560 und später wiederholt, daß die Widerspenstigen „die Kommunikanten“ ihre Habe und Güter verkaufen und mit Weib und Kind aus dem Ellwanger Gebiet fortziehen, sowie (1562), daß alle Räthe, Amtleute und Diener noch einen besonderen Eid schwören, gut katholisch zu sein und zu bleiben und keiner Sekte anzugehören. Er berief auch seinen Freund, den Augsburger Domprediger, ersten Jesuitenordensprovinzial Deutschlands, Peter Canisius, für einige Zeit zum Predigen nach Ellwangen (1561). Allein so rasch, als er wollte, ließ sich die Austreibung der Evangelischen doch nicht bewerkstelligen, da abgesehen von benachbarten protestantischen Edelleuten, namentlich Herzog Christoph von Württemberg als Schirmherr Ellwangens „einen Privatschirm über die Unterthanen des Stifts beanspruchte“, auch die Exekution des Mandats zuerst so lange hinausgeschoben wissen wollte, als der Propst selbst außer Landes sei, und später wenigstens, da er hiemit nicht durchdrang, sich noch der Einzelnen insbesondere hinsichtlich ihrer Bitte um Aufschub annahm. So mußte ihnen zum Zweck des Verkaufs ihrer Güter noch längere Frist gegeben werden, für welche Otto den 29. April 1568 Ablieferung aller ketzerischen Traktätlein, Bücher und Gemälde verlangte, ihre Zusammenkünfte und Besuche auswärtiger Prediger verbot, wie er auch die Einsegnung gemischter Ehen, die dann und wann in der Stadt und auf dem Land vorgekommen war, die Beerdigung der Verstorbenen an geweihter Stätte, strengstens untersagte. Damit die Wegschaffung wenigstens der 5 Hauptpersonen rascher vor sich gehe, wurden zur Auslosung ihrer Güter nach der eidlichen Steuerschätzung 7000 fl. aufgenommen. Übrigens kam die völlige Ausrottung der Ketzer allem nach erst in der Folgezeit zu Stande. Neu aufgenommene Bürger mußten nach noch erhaltenen Urkunden vom Ende des

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 501. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_501.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)