Seite:OberamtEllwangen 840.jpg

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Geleit um 105 Pfd. Heller, wohl nur als öttingisches Lehen, und im J. 1477 verlieh der öttingische Keller Johannes Schreiber das Geleit und den Wegzoll an Fatz Steußlinger dahier gegen jährliche 45 Pfd. Heller auf 4 Quatember. Ein öttingischer Kastner zu Zöbingen, Haintz Hofmann, kommt im J. 1413 vor (Reg. Boic. 12, 149); im J. 1466 war hiesiger Besitz vorübergehend verpfändet (S. 625).

Bei den verschiedenen Theilungen im öttingischen Hause wurde Zöbingen der wallersteinischen Hauptlinie, beziehungsweise ihrer auf die benachbarte Burg Baldern (OA. Neresheim) abgetheilten und nach ihr benannten Nebenlinie zugewiesen, nach deren Aussterben im J. 1798 es wieder an Oettingen-Wallerstein fiel. Als Markt wird es in einer Urkunde Graf Ulrichs von Oettingen von 1454 bezeichnet und im J. 1666 wurden mit Bewilligung des Grafen Ferdinand Maximilian von Oettingen-Wallerstein auf Baldern des Marktfleckens Zöbingen Freiheiten, Rechte und Gerechtigkeiten u. s. w. aufgezeichnet. Dieser Aufzeichnung zufolge war hier alle Donnerstag Wochenmarkt, befand sich hier ein gebanntes Hoch- oder Halsgericht, worunter alle Dorfschaften Weiler und Höfe des Amts Hohenbaldern, als Röttingen (OA. Neresheim), Baldern, Lippach, Berg (OA. Neresheim), Lindorf, Wersberg, Buchhausen, Greut, Harthausen und anderes mehr unterworfen waren (vergl. OA.Beschr. Neresheim S. 408), zählte man in genanntem Jahre 85 bürgerliche Häuser, darunter ein Badhaus. Im J. 1733 waren hier öttingen-baldrisch 6 Bauern, 4 Halbbauern, 37 Löhner, 52 Söldner (zus. 99), ausherrisch dagegen und zwar fürstlich ellwangisch (Amts Röthlen) 1 Löhner, kloster-kirchheimisch: 2 Bauern, 1 Löhner, 1 Söldner, bopfingisch: 1 Löhner, im Ganzen somit: 8 Bauern, 4 Halbbauern, 40 Löhner, 53 Söldner, zus. 105. In Molls Beschreibung des Rieses werden als ausherrisch zwar noch der ellwangische und bopfingische Hof, allein nur noch der Kirchensatz und große Zehnte, kein Bauer mehr als kloster-kirchheimisch genannt und 88 Güter mit Gemeindsgerechtigkeit gezählt. – Was insbesondere den ellwangischen Besitz betrifft, so wird im J. 1671 ein propsteiliches Lehengut dahier aufgeführt, den 25. August 1749 aber an Oettingen-Baldern überlassen. Da nun auch S. 482 ff. keine ellwangischen Unterthanen zu Zöbingen genannt werden, so dürfte wohl der 1733 erwähnte ellwangische Löhner seit 1749 in Wegfall gekommen und von Moll unrichtiger Weise noch aufgezählt worden sein.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 840. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_840.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)