Seite:OberamtSchorndorf0051.jpg

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Die Schweinezucht ist im Zunehmen gegenüber der Aufnahme von 1840 mit 918, da jetzt 1320 Schweine gezählt werden. Am Zahlreichsten ist der Stand in Winterbach, Schorndorf und Beutelsbach. Die Jungschweine werden häufig aus dem Hall’schen zugeführt; es finden aber baierische größern Beifall, blos weil die Händler mit denselben Borgfristen gewähren. Mastung hat hier und da, doch nirgends im Großen, Statt.

Ziegen zählt der Bezirk 825. Sie werden überall nur von den Armen der Milch wegen gehalten, die meisten in Schorndorf und Ober-Urbach. Im Jahre 1840 waren nur 347 vorhanden.

Geflügel, namentlich Hühner und Gänse, werden in den Thalorten nachgezogen. Sehr viele, in den letzteren erkaufte junge Gänse werden in den Berglen aufgezogen und im Herbst in großen Partieen namentlich nach Frankreich abgesetzt.

Die Bienenzucht ist im Zunehmen; 1840 hatte der Bezirk 761, jetzt hat er 982 Bienenstöcke. Die meisten sind in Schnaith, Schorndorf, Thomashardt und Hundsholz. Im Übrigen ist die Zucht auf dem Walde von geringerem Belang.


d. Jagd und Fischerei.
(Vergleiche oben: das Thierreich.)

Die Jagd ist beinahe auf Null herabgekommen, indeß sie früher die schönste im Lande gewesen seyn soll. Der Schurwald war namentlich dem Schwarzwilde sehr günstig; wie denn im Forstbezirke Schorndorf nur allein in den 4 Monaten April bis Juni 1815 gegen 800 Stücke Schwarzwild, zu Ausrottung desselben, erlegt worden sind (Rösch S. 10). Hochwild erscheint nur noch als Wechselwild und sehr selten. Rehe sind wenig, Hasen nicht viel, wildes Geflügel ist ganz wenig vorhanden; als Raubzeug kommen Kuder, Marder, Dachse und hier und da Fischotter vor; Füchse ziemlich viele. Die Jagdrechte des Staates sind verpachtet. Die zur K. Hofjagd gehörig-gewesenen Bezirke wurden schon seit 1. Juli 1848 den betreffenden Gemeinden auf ihren Markungen zeitweise zur unentgeldlichen Benützung überlassen; durch das Gesetz vom 17. August 1849 ist aber die Jagdberechtigung überhaupt dem Eigenthümer des Grund und Bodens zugesprochen und deren Ausübung den Gemeinden überlassen, soweit nicht der Inhaber eines zusammenhängenden Grundbesitzes von mehr als 50 Morgen die Jagd auf solchem Besitzthum selbstständig ausüben will. In Folge dessen werden nun die den Grundeigenthümern zustehenden Jagdrechte, mit Ausnahme der Jagd in den größern Staatswaldungen, welche von Seite der Staatsfinanzverwaltung in Pacht gegeben ist, von Seiten der Gemeinden zur Ausübung an einzelne

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Schorndorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1851, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtSchorndorf0051.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)