Seite:OberamtSchorndorf0163.jpg

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erhielt zwar 1490 eine eigene Pfarrei; dieselbe blieb aber, wie es scheint, bis zur Reformation, in einer gewissen Abhängigkeit von der ersteren. Nach der Reformation, welche 1535 Jakob Wölflin einführte, erhielt Adelberg eine selbstständige Pfarrei, die jedoch nach Errichtung der Klosterschule durch die beiden Präceptoren versehen wurde. Nach Aufhebung der Schule kam einer der Lehrer als Pfarrer nach Hundsholz und versah zugleich, seit 1744 mit dem Sitze im Kloster, die Pfarrei Adelberg. Die Union besteht seit 1688. Beide Kirchen wurden stets als Mutterkirchen mit vollständigem Gottesdienste versehen.

Der große Zehente zu Hundsholz gehörte zur Hälfte dem Kloster Lorch und zur Hälfte der Pfarrei Lorch, die letztere Hälfte, welche später an das Hochstift Augsburg gekommen, erwarb Adelberg durch Tausch (s. O.A. Beschreibung Welzheim S. 156). Die übrigen Zehenten in der Gemeinde waren Adelbergisch.

Nassach erscheint zum ersten Male i. J. 1245, als Graf Egino von Aichelberg zu Gunsten Adelbergs auf alle Rechte verzichtete, die er in predio ecclesiae in Adelberg in Nassach et in Erliswanc hatte. (St. Arch.) Der Besitz des genannten Klosters erhielt am 14. Juli 1264 einen Zuwachs durch Güter des Grafen Ulrich von Württemberg. Der Weiler bestand aus 2 Höfen und 4 Sölden, wovon die ersteren in aller Hinsicht dem Kloster Adelberg, die letzteren aber der Kellerei in den Stab Winterbach gehörten. In den Jahren 1650–1652 war der Ort noch ganz verlassen.


    versehen soll für alle Zukunft, so daß die Pfarrer von Lorch in die Seelsorge sich nicht mischen, sondern Adelberg alle Sacramente verwalte, daß jedoch Augsburg das Visitationsrecht habe. Adelberg soll die Fabrica und das Recht Pfründen in der Kapelle zu errichten und dazu zu präsentiren und die superioritas haben, unbeschadet der Rechte des Klosters Lorch, zur Rechnungs-Ablegung der Kapelle gerufen zu werden, als ewiges Wahrzeichen, daß sie ein Filial von Lorch sei. Die Pfarrgenossen dürfen auch die alte Ulrichs-Kapelle im Kloster besuchen und den Kirchhof bei derselben, Pestzeiten ausgenommen, zur Leichlege benützen. Dagegen erhält Adelberg von der Pfarrei Lorch den kleinen Zehenten, die Stolgebühren, Mortuarien und Oblationen an den vier Festen und reicht jener wiederum jährlich 2 Pfd. Heller und 8 Hühner „in signum majoritatis et reverentiae.“ Ferner soll das Kloster Lorch dem Kloster Adelberg jährlich 20 Pfd. Heller „de fabrica capellae in Berkach, quae est filialis ad Lorch“ reichen, wogegen Adelberg wöchentlich eine oder zwei Messen dort lesen läßt, aber auch die Oblationen empfängt. Wie aber diese Kapelle Filial von Lorch bleibe, so solle das Kloster Lorch auch die Fabrica derselben behalten.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Schorndorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1851, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtSchorndorf0163.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)