Seite:Oberamt Leutkirch 144.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Baupflicht liegt der Patronatherrschaft ob. Im J. 1838 wurde auf Kosten der Gemeinde ein schönes Rath- und Schulhaus erbaut. – Unter den Schicksalen Berkheims ist zu erwähnen, daß es 1525 von den Schwäbischen Bundestruppen ausgeplündert und zum größern Theile niedergebrannt wurde, und daß im Jahre 1671, während eines heftigen Sturmes, beinahe der ganze Ort in Flammen aufging.

Hier befindet sich ein kleines Gräfl. E. W. Rothisches Kameral-Gut von 46¼ Morgen Äcker und Wiesen, das verpachtet ist. Westlich über dem Ort erhebt sich der Heidenbühl, wo man noch vor ungefähr 15 Jahren, jetzt eingeebnete, Spuren von Befestigungen sah und Waffenstücke und Goldmünzen fand. Das Gepräge der Letzteren weiß man nicht mehr anzugeben.

Berkheim war in ältesten Zeiten Eigenthum mehrerer edlen Familien. Unter diesen waren die Stifter des Klosters Ochsenhausen, die Wolfhartsschwendi (s. Oberamtsbeschreib. von Biberach S. 147), welche ihre Stiftung 1099 unter andern auch mit zwei Höfen, einer Kapelle und dem zu dieser gehörigen halben Hofgut in villa Bericheim dotirten. Aber bei Weitem den größeren Theil besaßen die Wildenberg, die Eltern der Hemma, der Stifterin des Klosters Roth (s. d.), welche 1126 den Kirchensatz mit allen Rechten, mehrere Höfe mit den Leibeigenen und andern Gütern dem Kloster vergabte. Ochsenhausen vertauschte seine Güter in Berkheim 1164 an Roth gegen dessen Besitzungen in Reinstetten. Ein Gut in Berchain dictum in der „Kammer“ tauschte Roth 1298 von Ottobeuren ein (Urk. bei Stadelh. I. p. 138). Ein anderer Theilhaber war der in einer Ochsenhauser Urkunde (Chron. Ochs. Mscr. p. 29) als Zeuge genannte Werner von Berkheim. Es scheint, daß die Besitzungen des Letzteren dieselben mit jenen waren, die 1354 aus den Händen Ulrichs von Schellenberg mit seinem Gut zu (Iller-) Bachen nebst der Vogtei und Gerichtsbarkeit über diese seine eigenen Leute durch Kauf an Ochsenhausen kamen. So war also der Ort Eigenthum theils des Klosters Roth, welches den Kirchensatz, die Zehnten und die Hälfte der Lehenhöfe besaß, und des Klosters Ochsenhausen, welchem die übrigen Höfe gehörten. Über die Gerichtsbarkeit stritten sich die Klöster, verglichen sich aber am Ende dahin, daß jeder Theil die niedere Jurisdiktion über seine Leute ausüben sollte, während die kaiserl. Landvogtei die hohe behauptete, bis beide Klöster diese für sich erwarben (s. Roth)[1] Der


  1. Diese Verhältnisse blieben bis in die neuere Zeit, nur daß Roth in seinem Zerfall (1398) Berkheim, Illerbachen und Schelleneigen an Ochsenhausen, und 1430 die Zehenten an Schussenried verkaufte, jene aber 1430, diese 1436 wieder einlöste.
Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta, 1843, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_144.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)